Wenn du mit der Frage „muss ich ein Gewerbe anmelden“ einen Artikel auf diesem Blog für den Verkauf von Handmade-Produkten liest, dann lautet die Antwort höchstwahrscheinlich „ja“. Grundsätzlich gilt, sobald du deine selbst hergestellten Sachen verkaufst, bist du gewerblich unterwegs.
Merksatz:
Wenn ich etwas anfertige oder erwerbe mit dem Ziel des (gewinnbringenden) Weiterverkaufs, handele ich gewerblich!
Im Normalfall heißt das, du musst ein Gewerbe anmelden. Es gibt ein paar Ausnahmen von dieser Regelung. Solltest du also in einen der nun genannten Bereiche fallen, brauchst du keinen Gewerbeschein. Du musst dich dann (meistens) direkt beim Finanzamt melden.
Ich möchte nur meine gebrauchten Sachen verkaufen
Wenn du einfach nur deine gebrauchten Sachen verkaufen willst oder vielleicht die deiner Oma, Mutter etc., dann brauchst du definitiv kein Gewerbe anzumelden. Das gilt auch, wenn es Dinge sind, die du eigentlich nie benutzt hast. Das wichtige ist, dass du sie ursprünglich erworben hast, um sie selbst zu benutzen.
In diesem Fall brauchst du keinen Gewerbeschein und musst deine Verkaufsabsicht auch nicht dem Finanzamt mitteilen.
Und was ist mit Basaren und Charity-Events?
Wenn du mit deinem Verkauf deiner Handarbeits-Produkte einfach nur z.B. deine Kirchengemeinde, Schule oder einen guten Zweck unterstützen willst, musst du höchstwahrscheinlich kein Gewerbe anmelden. Voraussetzung ist aber, dass das ganze nicht regelmäßig passiert und du auch kein Geld behältst aus diesem Verkauf.
Was sind Freiberufler?
Unter Freiberufler fallen die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Diese Tätigkeiten fallen unter Freiberufler:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare
- Patentanwälte
- Vermessungsingenieure
- Ingenieure
- Architekten
- Handelschemiker
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- beratende Volks- und Betriebswirte
- vereidigte Buchprüfer
- Steuerbevollmächtigte
- Heilpraktiker
- Dentisten
- Krankengymnasten
- Journalisten
- Bildberichterstatter
- Dolmetscher
- Übersetzer
- Lotsen
- ähnliche Berufe
Die Chancen stehen gut, dass du nicht zu dieser Gruppe gehörst, wenn du auf diesem Blog gelandet bist.
Solltest du unter die freien Berufe fallen, brauchst du keinen Gewerbeschein. Du musst deine Tätigkeit aber gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Bin ich Künstler?
Unter die freiberuflichen Tätigkeiten fallen auch Künstler. Wenn du also Maler, Designer oder ähnliches bist, könntest du auch versuchen, dich als Künstler zu verstehen. Finanzämter stellen allerdings sehr enge Anforderungen an Künstler. Du solltest dich daher unbedingt mit einem Steuerberater und deinem Finanzamt in Verbindung setzen, wenn du dich als Künstler verstehst.
Wenn du regelmäßig deine Werke verkaufst und diese auch für den Verkauf mehrfach herstellst, wird das Finanzamt vermutlich keine künstlerische Tätigkeit anerkennen.
Landwirtschaftliche Tätigkeiten und andere Urproduktion
Auch von der Gewerbeanmeldung ausgenommen ist die Urproduktion:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- verwandte Tätigkeiten im Agrarsektor
- Fischerei
- Jagd
- Bergbau und verwandte Bereiche
Grundsätzlich geht es um die Gewinnung von rohen Naturerzeugnissen (Rohstoffen). Aber Achtung, wenn du diese Erzeugnisse in einem Hofladen verkaufst, kann das ein Fall für die Industrie- und Handelskammer sein. Auch hier solltest du vorab mit einem Steuerberater sprechen.
Verwaltung des eigenen Vermögens
Auch wenn du nur dein eigenes Vermögen verwaltest, inklusive der langfristigen Vermietung von Wohneigentum, bist du nicht gewerblich tätig. Wenn du allerdings Wohnungen als Ferienwohnung vermietest, kann das schon wieder anders aussehen. Auch hier gilt, dass du dich mit einem Steuerberater unterhalten solltest.
Für alle anderen gilt, dass du eine Gewerbeanmeldung brauchst
Wenn du bis jetzt keine Gruppe gefunden hast, in die du gehörst, dann brauchst du höchstwahrscheinlich eine Gewerbeanmeldung.
Laut §15 (2) Einkommensteuergesetz ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ein Gewerbe, wenn sie nicht zu einer der genannten Ausnahmen gehört. Das gilt auch dann, wenn die Gewinnerzielung noch Nebenzweck ist.
Da ich davon ausgehe, dass du dir die ganze Mühe nicht nur machst, um einmal auf einem Kirchenbasar ein paar Socken zu verkaufen (s.o.), fällst du vermutlich unter diesen Paragrafen.
Grundsätzlich gilt, dass du in Deutschland jedes legale Gewerbe erstmal ausüben darfst. Auch mehrere Gewerbe. Eingeschränkt wird diese Freiheit auch durch Zulassungsbeschränkungen. Die Anmeldung ist allerdings keine freiwillige Sache – es besteht eine Anzeigepflicht bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Wenn diese versäumt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und die kann mit einem Bußgeld bis zu 1000 EUR geahndet werden.
Nach der Gewerbeanmeldung musst du über ELSTER Online einen Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Damit wird das Finanzamt informiert. Und dann ist da noch die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (versuch, in letztere zu kommen).
Und wann musst du das Gewerbe anmelden?
Hier ist der Grundsatz, dass du das Gewerbe anmelden musst, sobald du die gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Im Allgemeinen wird das daran festgemacht, dass du nach außen als Gewerbetreibender auftrittst. Das ist z.B. der Fall, wenn du einen Mietvertrag für dein Gewerbe unterschreibst, Verträge mit Lieferanten schließt oder auch Werbung wie z.B. eine Facebookseite schaltest. Du kannst also nicht warten, bis du das erste Mal etwas verkaufst!
Alles, was hinter den Kulissen passiert und keine Wirkung nach Außen hat, kannst du dagegen vor der Gewerbeanmeldung machen. Also z.B. Recherchen, ob dein Produkt sich überhaupt verkaufen würde. Oder Fragen an einen Steuerberater, die Besichtigung von Räumlichkeiten, klärende Gespräche mit Arbeitgeber und Vermieter etc. Selbst produzieren dürftest du schon vorher, solange das alles eben nicht nach außen sichtbar stattfindet und du nichts zum Verkauf anbietest. Auch deine Website darfst du vorher schon gestalteten, aber eben noch nicht öffentlich sichtbar machen.
Gibt es denn Untergrenzen oder Ausnahmen?
Klare Antwort hierzu: nein!
Und eigentlich als Haupterwerb oder Nebenerwerb?
Bei der Anmeldung deines Gewerbes auf dem Gewerbeamt musst du zwischen Haupterwerb und Nebenerwerb wählen. Nebenerwerb bedeutet, dass du neben deiner hauptsächlichen Tätigkeit höchstens 20 Wochenstunden (Achtung, manche Krankenkassen lassen auch nur 18 Wochenstunden gelten) in deinem Nebenerwerb tätig bist. Deine Einnahmen im Nebenerwerb dürfen auch nicht höher sein als die im Haupterwerb. Die Grenzen hierfür hängen davon ab, welcher Tätigkeit du im Haupterwerb nachgehst. Grundsätzlich ändert dieser Nebenerwerb nichts an deiner Pflicht, das Gewerbe überhaupt anzumelden. Die Unterscheidung in Haupt- und Nebenerwerb ist vor allem bei Sozialbeiträgen wichtig. Für die Steuer ist sie dagegen nicht relevant. Die Anmeldung im Nebenerwerb kann aber ein paar Vorteile bringen:
- Als Angestellter musst du (höchstwahrscheinlich) keine höheren Krankenversicherungsbeiträge bezahlen
- Du kannst dich ausprobieren, ohne direkt ganz den Sprung ins kalte Wasser zu wagen
- Du hast dein festes Einkommen als sicheren Hintergrund
- Als Schüler oder Student kannst du in der Familienversicherung bleiben, wenn dein Einkommen unter 415 EUR/Monat liegt.
Wenn du dich als Arbeitsloser mit einem (Neben-)Gewerbe selbständig machen willst, solltest du auf jeden Fall mit einem Berater abklären, wo die Grenzen für Arbeitszeit und Verdienst liegen. Das Gleiche gilt auch bei der Gründung während der Elternzeit.
Wenn du als Angestellter oder Beamter im Nebenerwerb selbständig sein willst, solltest du auf jeden Fall deinen Arbeitgeber informieren. Als Beamter gelten für dich klare Regelungen – informier dich darüber. Als Angestellter ist es etwas weniger eng gefasst, aber auch hier gibt es bestimmte Regelungen. So darfst du nicht in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen und natürlich sollte deine Arbeit auch nicht leiden. Auch darfst du keine Mittel deines Arbeitgebers einsetzen.
Ist dein bisheriger Job ein 450 EUR-Job, wird es mit hoher Sicherheit schwierig, dein Gewerbe als Nebenerwerb laufen zu lassen. Auch hier informier dich lieber zuerst bei einem fachkundigen Berater.
Eines der größten Risiken bei einem Nebenerwerb ist, dass du mehr verdienst als in deinem Haupterwerb. Dann berechnet die Krankenkasse nach und das kann sehr teuer werden.
Natürlich musst du auch im Nebengewerbe deine Steuern zahlen. Wobei du auch hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
Die Kurzfassung
- Für den Verkauf deiner selbst hergestellten oder für den Weiterverkauf erworbenen Produkte brauchst du einen Gewerbeschein.
- Du brauchst keinen Gewerbeschein, wenn du Freiberufler ( Künstler) bist, in der Urproduktion tätig, dein Vermögen verwaltest oder einfach nur deine gebrauchten Sachen verkaufst oder die Einnahmen komplett gespendet werden.
- Bei der Anmeldung des Gewerbes kannst du zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wählen.
- Es gibt keine Verdienst-Untergrenzen, unter denen du ohne Gewerbeschein verkaufen kannst.
- Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten zum Thema, frag einen Steuerberater, dein Finanzamt, die Handelskammer oder die Handwerkskammer
Quellen und weiterführende Links:
- § 15 Einkommensteuergesetz
- Gewerbeordnung
- IHK Schleswig-Holstein – Die Gewerbeanmeldung
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen solltest du immer einen Rechtsanwalt, Steuerberater, dein Finanzamt oder andere qualifizierte Berater fragen.
Vielen Dank für den Beitrag, sehr hilfreich!
Hallo Bine,
danke sehr! Freut mich, dass der Beitrag hilft.
Toller Artikel! Wo kann ich mich denn Beraten lassen, ob ich nun Nebengewerbe oder Hauptgewerbe habe. Bin aktuell noch in Elternzeit aber bekomme kein Elterngeld mehr und möchte als VA starten. Dankeschön LG
Vielen Dank für diesen tollen und verständlichen Artikel 🙂 Dieser hilft mir wirklich sehr weiter, da ich aktuell überlege, ob/wie ich mein Hobby Handlettering zu einem Nebenerwerb ausbauen könnte.
Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Es freut mich, dass der Artikel dir weiterhilft.
Handlettering ist toll. Ich staune immer wieder, was man aus einzelnen Worten machen kann.
Viele Grüße
Andrea
Hallo, ich lese aktuell sehr viel überall mit und bin immernoch ratlos was ich tun soll. Mir wird zu einem Kleingewerbe geraten, von anderen dann wieder dringend abgeraten.
Viele Fragen im Tierschutz nach Geldspenden, das kann ja jeder und so habe ich gedacht, ich nähe etwas, zb Katzenspielsachen, Katzenbettchen, Einkaufstaschen, Handtaschen, Kissen, Ksmetiktaschen usw.
Wenn jemand also dann Betrag X spendet, erhält er als Geschenk etwas selbstgenähtes.
Beispiel eine Überraschungsbox, wenn jetzt also jemand 50€ spendet erhält er verschiedene Dinge, die ca den Wert abdecken würden.
Der Erlös daraus, teilweise unter Abzug des Materials, teilweise auch vollständig 1 zu 1 geht dann an verschiedene Tierschutzeinrichtungen, Vereine, Tierheime, Plattformen die sich für Tiere einsetzen.
Ich möchte damit keinen Gewinn erzielen, im Gegenteil, mein Beitrag zum Tierschutz ist meine Zeit und meist auch das gekaufte Material.
Ist das wirklich gewerblich?
Wenn ja müsste ich es anmelden und dürfte dann auch einer Freundin die einen Laden hat Dinge anfertigen, die sie dann für meine Tierschutzprojekte anbietet mit dem Vermerk dass der Erlös Verein xy zu gute kommt?
Ich könnte keine Zeitangabe bei einem Amt tätigen, ca unter 8 Std / Woche.
Tätigkeit von zuhause.
Mache das nach Lust, Laune und Zeit, oft wochenlang nicht einen Handschlag, dann wieder mal ja.
Gewinn wäre null.
Was ist der richtige Weg für mich?
Vielen Dank und liebe Grüsse
P.S. hoffe darf meine Fragen hier so einstellen.
Hallo,
ich würde dich da bitten, dich mit einem Mitarbeiter deines zuständigen Gewerbeamtes oder Finanzamtes oder auch der Handwerkskammer oder Handelskammer in Verbindung zu setzen. Die können dir das verbindlich sagen.
Viele Grüße
Andrea
Hallo,
wenn ich Hausfrau bin und mit meinem Mann krankenversichert bin und mir nebenbei erst etwas auf etsy verdienen möchte ( Trauersteine malen) muss ich dann bei der Krankenkasse extra zahlen oder kann ich bei meinem Mann mitversichert bleiben?
Viele Grüße
Hallo Sandra,
bitte erkundige dich direkt bei deiner Krankenkasse, bis zu welchem Betrag du in der Familienversicherung bleiben kannst.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
danke für deinen tollen Beitrag.
Bin immer noch nicht sicher, ob ich für meinen Etsy Shop ein Gewerbe anmelden soll. Ich würde erstmal ausschließlich gebrauchte Sachen verkaufen. AGBs, UST-ID usw müssen doch auch angegeben werden?
Hallo,
das lässt sich tatsächlich nicht pauschal beantworten sondern hängt davon ab, ob du die Sachen extra kaufst oder es eigene gebrauchte Dinge sind.
Hallo,
vielen Dank erstmal für diesen aufschlussreichen Artikel!
Trotzdem habe ich noch eine Frage: Ich wenn ich mein Gewerbe mit „Internetmarketing und -dienstleistungen, Internetmedien“ anmelde und mich irgendwann dazu entschließe selbstgemachtes (sei es Schmuck, genähtes etc.) online auf meinem Blog oder bei Etsy zu verkaufen, muss ich dann mein Gewerbe erweitern oder fällt das da schon rein? Falls ja, was schreibe ich denn dann bei der Tätigkeit rein?
Gruß Anna
Hallo,
nein, phsysische Produkte verkaufen fällt in „Internetmarketing und -dienstleistungen“ eher nicht mit rein. Das Gewerbe müsste also dann erweitert werden. Wie spezifisch das sein muss, hängt auch vom zuständigen Gewerbeamt ab. Einigen reicht das relativ breit gefasst, andere möchten das sehr genau. Am besten da mal anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
Andrea
Hallo,
vielen Dank für den klasse Artikel.
ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, aber keine UST-ID erhalten, weil ich nach Aussage des Amtes unter die Kleinunternehmerregelung falle und nicht UST-pflichtig bin,
Folglich kann ich bei Etsy auch keine ID angeben und müsste UST zahlen,obwohl ich das eigentlich lt. Gewrbeamt nicht müsste??
Bin jetzt etwas verwirrt….
Hallo,
das sind zwei verschiedene Dinge:
Das Finanzamt kann dir die USt-ID nicht vorenthalten. Die steht die auch als Kleinunternehmer zu.
Als Kleinunternehmer musst du immer Umsatzsteuer für deine Etsy-Gebühren zahlen. Entweder direkt an Etsy (ohne eingetragene USt-ID) oder ans Finanzamt (mit eingetragener USt-ID).
Viele Grüße
Andrea
Wollte nur bescheid geben, dass du ein „r“ vergessen hast, bei Agrarsektor.
Danke
Gib am besten den ganzen Text mal bei Rechtschreibüberprüfungs-websiten ein, da werden dir alle Fehler angezeig 🙂
2 fehlende Buchstaben, 2 Kommafehler und einmal alte Schreibweise. Auf 10.049 Zeichen kann ich damit leben.
Gegenvorschlag: Benutze ein Plugin für deine Kommentare, mit denen du auf Rechtschreibfehler hinweist 😉
3 Fehler auf 121 Zeichen ist definitiv eine schlechtere Quote.