Verpackungsverordnungen in Europa

Wenn du deine Handmade-Produkte über Etsy oder deinen eigenen Shop selbst verkaufen willst, dann stehst du irgendwann vor der Frage, sie auch international anzubieten. Ein Versand gerade ins benachbarte EU-Ausland klingt verlockend. 

Problem: Verpackungsverordnungen in der EU

Leider steht dem Verkauf unter anderem ein Hindernis im Weg: die Verpackungsverordnungen in Europa. Alle diese Verordnungen beruhen auf der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Ausgestaltung liegt aber in der Hand der einzelnen Staaten. Das bedeutet für uns als Verkäufer, dass wir einen Flickenteppich von Lösungen vor uns haben. Oft sind diese Lösungen ausschließlich in der Landessprache verfügbar und irgendwo auf irgendwelchen Unterseiten versteckt.  

Es gibt einige Unternehmen, die Firmen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen. Die Kosten hierfür liegen aber weit über dem, was man als Handmade-Verkäufer einfach mal zusätzlich ausgeben möchte. Und sie stehen oft in keinem Verhältnis zu dem, was man in den einzelnen Ländern dann wirklich an Umsatz macht. 

Verpackungsverordnung in Deutschland

In Deutschland müssen Verpackungen, die an Endverbraucher gehen, lizensiert werden. Das fängt an bei dem kleinen Tütchen vor Ort und hört auf bei der großen Versandverpackung. Und es gilt auch wenn du gebrauchte Verpackungen weiter verwendest. Es sei denn, du kannst einwandfrei belegen, dass diese Verpackung schon lizensiert wurden. 

Für die Lizensierung gibt es verschiedene Firmen. Meine Empfehlung ist activate by reclay, weil du hier auch kleine Mengen lizensieren kannst. Wenn du einen guten Überblick hast, wie viel du im Jahr lizensieren musst, schau dir den Vergleichsrechner auf Verpackungslizenz24 an.

Außerdem musst du dich beim zentralen Verpackungsregister LUCID anmelden und dort auch deine lizensierten Mengen hinterlegen. Das Register ist öffentlich einsehbar, eine fehlende Registrierung kann also ganz einfach nachgeprüft und auch abgemahnt werden. 

Verpackungsverordnung in Österreich

An sich bietet Österreich sich als weiterer Absatzmarkt für Produkte deutscher Verkäufer sehr an: es gibt keine Sprachbarriere. Aber leider hat Österreich festgelegt, dass man für die Verpackungslizensierung einen Bevollmächtigten in Österreich braucht. Dieser kann zwar relativ einfach bestellt werden, kostet im ersten Jahr aber 150 EUR und in jedem weiteren Jahre 75 EUR. Dazu kommen einmalig Kosten für eine notarielle Beurkundung deiner Vollmacht. Und dann natürlich die Kosten für die Verpackungslizensierung selbst. 

Mehr zum Thema Verpackungslizensierung in Österreich und FAQ.

Andere Länder in der EU

Für einen guten Teil der anderen EU-Länder ist es leider nicht ganz so einfach. Eine kleine Auswahl an Varianten:

  • Es muss ein Vertreter im entsprechenden Land die Anmeldung erledigen
  • Es gibt einfach gar keine einfach auffindbaren Informationen oder sie sind nur in Landessprache
  • Es müssen nicht nur die Verpackungsgebühren sondern auch noch Gebühren für bestimmte Waren gezahlt werden
  • Die Mindestgebühr liegt bei mehreren 100 EUR
  • Die Anmeldung muss erfolgen, bevor überhaupt auf dem entsprechenden Markt angeboten wird

Es treffen zwar nicht alle dieser Anforderungen auf einmal zu aber genug, dass man sehr schnell den Gedanken fallen lässt, außerhalb von Deutschland und Österreich zu verkaufen. 

Es gibt aber auch Länder, die entweder gar keine Auflagen für Importeure haben oder aber Regelungen zu Kleinmengen. Der Versand in diese Länder ist also möglich.

Liste der Länder in der EU ohne Verpackungs-Auflagen für kleine Händler

Bis vor einiger Zeit habe ich hier selbst eine Liste von Ländern angeboten, in die du ohne Auflagen verschicken kannst. Inzwischen gibt es aber Anbieter, die diese Aufgabe erfüllen und das deutlich professioneller machen können als ich. Daher biete ich die Liste ab sofort nicht mehr an. 

Stattdessen kannst du bei Verpackungslizenz24 einfach und kostenlos schauen, welche Länder was für Auflagen haben. 

In diese EU-Länder kannst du ohne Mehrkosten und/oder Registrierungen Ware verschicken: 

  • Belgien (bis 300kg Verpackung pro Jahr)
  • Dänemark (bis 1.300 EUR Umsatz pro Jahr)
  • Estland (unter 25kg Kunststoff und unter 50kg andere Verpackungsmaterialien pro Quartal)
  • Irland (unter 1 Mio. EUR Umsatz pro Jahr und unter 10t Verpackungsmaterial)
  • Kroatien (max. 300kg Glas, max. 100kg Papier / Pappe / Karton, max. je 50kg andere Verpackungsmaterialien pro Jahr)
  • Malta (unter 100kg Verpackungen / Jahr)
  • Niederlande (unter 50.000kg Verpackungsmaterial pro Jahr)
  • Portugal (keine Verpflichtung für EU-Unternehmen ohne portugiesische USt-ID)
  • Slowenien (unter 15.000kg Verpackungsmaterial pro Jahr)
  • Tschechien (unter 300kg Verpackungsmaterial pro Jahr und unter ca. 950.000 EUR Umsatz)
  • Ungarn (für Obergrenzen an Verpackungsmaterial bei Verpackungslizenz24 schauen)
Folgende Länder möchten zwar eine Registrierung oder haben andere Auflagen, erheben aber für Kleinmengen keine Gebühren:
Verpackungsverordnungen in Europa
Nutze dieses Bild gerne, um dir den Artikel z.B. bei Pinterest zu merken.

WEEE und Batterien

Wenn du Produkte verkaufst, die unter das WEEE-Gesetz oder die Auflagen für Batterien fallen, musst du dich in jedem Land der EU entsprechend registrieren. 

Was ist mit den anderen EU-Ländern?

Es gibt einige Länder, die sehr aufwendige Prozesse haben. Darauf kann ich hier nicht im einzelnen eingehen. Dafür gibt es spezialisierte Anbieter. Einen groben Überblick bekommst du bei Verpackungslizenz24

Wenn du ganz genau wissen willst, was du für einzelne Länder an Auflagen erfüllen musst und wie du das machen kannst, empfehle ich dir ecosistant.eu*. Mit dem Code handmade10 bekommst du 10% Rabatt. 

(*Affiliate-Link. Ich bekomme eine Provision, wenn du auf diesen Link klickst und darüber etwas kaufst / einen Vertrag abschließt. An den Preisen für dich ändert sich dadurch nichts.)

Länder in Europa außerhalb der EU

Es gibt natürlich auch eine Reihe von europäischen Ländern, die nicht in der EU sind. Diese Länder sind natürlich nicht an die EU-Richtlinien gebunden. Es kann aber trotzdem Auflagen geben. So ist die Verwendung des grünen Punktes ohne Lizenzierung für Norwegen nicht möglich. Bei Importen in die Schweiz sind Getränkeverpackungen, insbesondere aus Glas, nicht kostenfrei. 

Folgende Länder in Europa gehören nicht zur EU:

  • Albanien
  • Andorra
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien und Herzegowina
  • Georgien
  • Großbritannien
  • Island
  • Kasachstan
  • Kosovo
  • Liechtenstein
  • Nordmazedonien
  • Republik Moldau
  • Monaco
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Russland
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vatikanstadt
  • Weißrussland
  •  

Verpackungsverordnungen außerhalb Europas

Bisher gibt es in den USA etc. keine Verpackungsverordnungen, an die man sich als Importeur halten müsste. Allerdings gibt es teilweise Auflagen, was man überhaupt importieren kann und was nicht. Australien ist da z.B. sehr restriktiv. Daher ist es immer sinnvoll, wenn du dich entsprechend zu deinem Warensortiment informierst, bevor du bzw. dein Kunde eine unschöne Überraschung beim Zoll erlebst. 

25 Kommentare zu „Verpackungsverordnungen in Europa“

  1. hallo, Andrea,

    in deinem Laden bei Etsy bietest Du Lieferung nach alle EU-Länder an.

    bedeutet das, dass Du es geschafft hast, mit Verpackungsverordnung in allen diesen Länder klarzukommen?

  2. also das heisst das wenn ich etwas handgemachtes verkaufe,woran ich lange sitze und wenig dafuer verlange….muss ich verpackungen kaufen und dann noch strafe zb bei lucid zahlen da ich die welt verdrecke?? anstatt pappcartong vom supermarkt zu nehmen und zuzuschneiden??? sehr seltsam!!! dann verdienen diese firmen geld im sitzen ohne den finger zu ruehren…die umwelt wird dadurch auchnicht besser.irgendwie verstehe ich die logik nicht

    1. Hallo,
      die Logik dahinter ist, dass über eine Abgabe für Verpackungen die Versender dazu erzogen werden sollen, möglichst umweltschonende Varianten und Mengen an Verpackung zu nutzen. Hast du schonmal eine Verpackung bekommen, in der in einem riesigen Karton jede Menge Plastik, 30 Flyer und ein winziges bestelltes Teil in mehrfacher Umverpackung drin war? Genau das soll vermieden werden. Ich würde mir auch wünschen, dass es ohne erzieherische Maßnahme ginge. Tut es aber nicht.

      Deswegen müssen Verkäufer einer Ware für die Entsorgung zahlen. Natürlich kannst du gebrauchte Kartons nutzen. Solange du aber nicht nachweisen kannst, dass sie schon lizensiert sind (sprich, jemand für die Entsorgung gezahlt hat), musst du sie nochmal lizensieren.

      Viele Grüße
      Andrea

  3. Liebe Andrea,
    dieser Eintrag ist so hilfreich für Gründer – lieben Dank!
    Es gibt ja einige, die neben handgemachten Dingen auf den Plattformen wie Etsy auch Vintage vertreiben.

    Ich spiele mit der Idee dieses Jahr Vintagekleidung auf Plattformen wie Ebaykleinanzeigen, Etsy und Depop gewerblich zu verkaufen. Ich hatte eigentlich vor, Verpackungen zu recyclen und diese zum Versand zu nutzen, da es besser für die Umwelt ist.

    Es kann auch sein, das irgendwann selbstgemachter Schmuck dazukommt.

    Bestehen auch bei Vintage hier die Verpackungsverordnungen in Europa? Oder nur für Selbstgemachtes?
    Ich sehe Einige die beides auf Etsy oder Depop verkaufen und frage mich wie diese das handhaben.

    Es kann gut sein, dass ich Deine Liste der EU Länder dieses Jahr kaufen werde, besten Dank!
    LG

  4. Wie kann ich denn einstellen, dass ich überall hin versende ausser eben in Länder bei denen es wegen dem Verpackungsgesetz schwierig ist? Danke schon mal fürs antworten!

  5. Liebe Andrea,

    Ich bin gerade dabei, meinen Etsy-Shop zu eröffnen (noch steht nichts, aber ich recherchiere gerade). Das ganze Verpackungslizenzs-zeug ist ja ziemlich verwirrend, aber ich will auch nichts falsch machen! Deswegen möchte ich ganz freundlich nachfragen, ob deine Liste noch aktuell ist, da sie ja vom letzten Jahr ist und es seitdem auch einige Änderungen im Deutschen Gesetz gab.
    Better Safe than Sorry!

    Viele Grüße Petra

  6. Liebe Andrea,

    vielen Dank für deine unglaublich hilfreichen Artikel. Grade in der Anfangsphase muss man sich in solche Themen wie Verpackungsverordung erst einmal einfinden. Eine Frage hätte ich noch dazu:
    Weißt du, ob man irgendwo einsehen kann, ob ein bestimmter Karton bereits registriert wurde? Ich gehe zwar davon aus, dass beispielsweise ein Konzern wie Amazon alle seine Päckchen registriert, aber nachweisen kann ich das natürlich nicht. Wenn ich nun ein altes Amazon-Paket für meine Produkte wiederverwende, müsste ich es also noch einmal registrieren. Oder gibt es eine Möglichkeit die Verpackungslizenz von einem alten Paket nachzuweisen?

    Danke dir,
    Astrid

    1. Liebe Astrid,

      du kannst über LUCID nachprüfen, ob ein Händler grundsätzlich registriert ist. Wenn das der Fall ist, kannst du davon ausgehen, dass Kartons vermutlich registriert sind. Vorausgesetzt, sie werden dir als Privatmensch zugeschickt.
      Für einen Beweis müsstest du an sich bei jedem Karton explizit nachfragen und dir die Registrierung zusichern lassen.

      Generell wird dazu geraten, von einer fehlenden Registrierung auszugehen und den Karton selbst nochmal zu registrieren. Ist zwar nicht gerade sinnvoll, anders lässt es sich aber kaum handhaben.

      Viele Grüße
      Andrea

  7. Eine Frage man muss ja die Mengen vorher angeben? Ich fange jetzt gerade erst an mit dem Shop und habe null Ahnung wieviel ich verkaufen werde. oO wie mache ich das jetzt?

  8. Liebe Andrea,

    von der Verpackungsordnung mal abgesehen, darf man wenn man die Kleinunternehmerregelung nutzt eigentlich ins Ausland verkaufen?

    Liebe Grüße

  9. Ich hätte eine andere Frage zu dem Thema:

    Wie wird durch wen überprüft, dass auch nur die linzenzierten Mengen an Verpackungsmaterial versendet werden? Man nehme an, ich lasse 2kg Papier lizenzieren, versende aber 2,5kg … wer überprüft das? Und vor allem: Wie überprüfe ich das selbst? Soll ich jetzt vor jedem Versand das Verpackungsmaterial wiegen und irgendwo vermerken? Und was, wenn ich weniger verbraucht habe, als lizenziert wurde? Gibts dann Geld zurück?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Mehrwegpaletten ausgeschlossen von der Lizenzierung, während Einwegpaletten lizenziert werden müssen?

    1. Hallo Sarah,

      das wird zufällig überprüft. Ich nehme an, dass dann geschaut wird, welche Bestellungen du hattest, wie viel eine normale Verpackung wiegt und dann wird zusammengerechnet. Am einfachsten ist es für dich, wenn du ein festes Set an Verpackungen hast. Dann kannst du einfach eine Strichliste führen.

      Geld für nicht verbrauchte Lizenzmengen gibt es nicht zurück.

      Für die Frage nach den Paletten würde ich dich bitten, diese Frage an einen Spezialisten wie z.B. einen Entsorger zu stellen. Es könnte sein, dass sich da ab 1.1.2022 mit der Novelle des Verpackungsgesetzes Änderungen ergeben.

  10. Hallo Andrea,

    Danke für den tollen Beitrag. Können Sie mir sagen, ob ein Geschäft, das in Deutschland ansässig ist, aber nur in andere Länder verkauft, verpflichtet ist, sich bei Lucid System zu registrieren?

    Liebe Grüße
    Mariana

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