Wenn du deine Handmade-Produkte über Etsy oder deinen eigenen Shop selbst verkaufen willst, dann stehst du irgendwann vor der Frage, sie auch international anzubieten. Ein Versand gerade ins benachbarte EU-Ausland klingt verlockend.
Dieser Artikel wurde an die neuen Regelungen zum Versand innerhalb der EU angepasst und mit neuem Datum versehen.
Problem: Europäische Verpackungsverordnung PPWR
Bis vor kurzem war das „einzige“ Problem der Flickenteppich an Verpackungsverordnungen innerhalb der EU. Das bedeutete, dass jedes Land seine eigene Herangehensweise hatte und dabei von großzügigen Schwellenwerten bis hin zu astronomischen Kosten ab dem reinen Anbieten des Versands praktisch alles dabei war. Gerne auch in der jeweiligen Landessprache ohne Übersetzung.
Zum 12. August 2026 tritt die neue Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Diese hat eine Regelung, die den direkten Versand ins EU-Ausland für kleine Händler unwirtschaftlich macht.
Für jedes EU-Land brauchst du nun einen Bevollmächtigten, der in deinem Namen vor Ort erklärt, dass du alle Regelungen einhältst.
Kostenpuntk dafür? Vermutlich mehrere 100 EUR allein für die erstmalige Beauftragung pro Bevollmächtigtem plus jährliche Kosten. Diese Person brauchst du übrigens schon, wenn du nur den direkten Versand in das jeweilige Land anbietest.
Dazu kommen weiterhin die Kosten für die Teilnahme an den jeweiligen Verpackungssystemen, die es eh schon gibt.
Hoffnungsschimmer auf EU-Ebene?
Es gibt eine EU-Kommission, die eine Aussetzung der Pflicht zur Bestellung von Bevollmächtigten in jedem EU-Land bis Anfang 2035 gefordert hatte. Leider gibt es hierzu zwei Haken:
1) Der Rat der Europäischen Union hat diese Idee auf Eis gelegt. Die Begründung ist, dass eine große Zahl von Mitgliedsstaaten gegen eine solche Erleichterung ist, u.a. auch Deutschland. Eine der Begründungen ist ausgerechnet „Wettbewerbsverzerrung“ – die natürlich nicht stattfindet, wenn kleine EU-Händler aufgrund von übermäßiger Bürokratie vom Wettbewerb einfach mal ausgeschlossen werden.
2) Eine umfassendere Überprüfung der erweiterten Herstellerverantwortung soll im Herbst erfolgen – also NACH dem Stichtag 12.8.2026. Damit ist das Risiko für teure Abmahnungen für dich sehr hoch, solltest du weiterhin in die EU verschicken und keine Bevollmächtigten haben.
Gibt es Ausnahmen oder Schlupflöcher?
Theoretisch gibt es Möglickeiten, weiterhin im EU-Ausland zu verkaufen.
Verkauf über Zwischenhändler
Die Regelungen der EU betreffen aktuell nur den Handel mit Endkunden. Wenn du also einen Zwischenhändler im entsprechenden EU-Land in Kauf nimmst, kannst du weiterhin innerhalb der EU deine Waren anbieten. Wichtig ist, dass du an den Händler verschickst und nicht direkt an den Kunden. Dieser sollte deine Ware dann auch umpacken in eigene Verkaufsverpackungen, sonst bist du eventuell immer noch als Hersteller der Verpackung in der Verantwortung.
Der Haken? Für deinen Kunden wird es vermutlich teurer. Außerdem musst du Vereinbarungen mit einem Zwischenhändler schließen, in denen ihr genau regelt, wie alles ablaufen soll. Das solltet ihr am besten vertraglich festhalten, damit es auf keiner Seite böse Überraschungen gibt.
Wenn du individuell auf den Kunden zugeschnittene Ware verkaufst, ist dieser Weg sehr kompliziert.
Versand an eine deutsche Lieferadresse und Weitertransport durch Kunden
Solange du an eine Lieferadresse innerhalb deines eigenen Heimatlandes lieferst, greift die Verpflichtung zur Bereitstellung von Bevollmächtigten nicht. Der Kunde hat dir eine Lieferadresse in deinem Land genannt. Was dein Kunde im Anschluss mit dem Paket tut, ist allein ihm überlassen.
Es gibt Anbieter wie z.B. Shipgerman oder mailboxde die eine deutsche Adresse für deinen Kunden bereitstellen. Pakete werden dann dort gesammelt und weiter verschickt. Für Kunden aus Österreich gibt es von der österreichischen Post den Dienst „AllesPost Deutschland“.
Auch hier gibt es natürlich Haken. Zum einen muss dein Kunde sich bei diesen Diensten anmelden und dir dann aktiv eine deutsche Lieferadresse nennen. Zum zweiten kosten diese Dienstag bei Inanspruchnahme entsprechende Gebühren. Das ist in der Regel etwas mehr als ein Versand direkt in das entsprechende Land kosten würde. Und der Versand dauert auch länger, da er über mehrere Stationen geht.
Länder in Europa außerhalb der EU
Es gibt natürlich auch eine Reihe von europäischen Ländern, die nicht in der EU sind. Diese Länder sind natürlich nicht an die EU-Richtlinien gebunden. Es kann aber trotzdem Auflagen geben.
Folgende Länder in Europa gehören nicht zur EU:
- Albanien
- Andorra
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Großbritannien
- Island
- Kasachstan
- Kosovo
- Liechtenstein
- Nordmazedonien
- Republik Moldau
- Monaco
- Montenegro
- Norwegen (hat Auflagen für den Versand ab dem 1. Paket!)
- Russland
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
- Vatikanstadt
- Weißrussland
Verpackungsverordnungen außerhalb Europas
Bisher gibt es in den USA etc. keine Verpackungsverordnungen, an die man sich als Importeur halten müsste. Allerdings gibt es teilweise Auflagen, was man überhaupt importieren kann und was nicht. Australien ist da z.B. sehr restriktiv. Daher ist es immer sinnvoll, wenn du dich entsprechend zu deinem Warensortiment informierst, bevor du bzw. dein Kunde eine unschöne Überraschung beim Zoll erlebst.

hallo, Andrea,
in deinem Laden bei Etsy bietest Du Lieferung nach alle EU-Länder an.
bedeutet das, dass Du es geschafft hast, mit Verpackungsverordnung in allen diesen Länder klarzukommen?
Hallo,
nein, das bedeutet, dass Etsy meine Versandprofile zurückgestellt hat auf die alte Version.
Danke für den Hinweis.
Liebe Grüße
Andrea
also das heisst das wenn ich etwas handgemachtes verkaufe,woran ich lange sitze und wenig dafuer verlange….muss ich verpackungen kaufen und dann noch strafe zb bei lucid zahlen da ich die welt verdrecke?? anstatt pappcartong vom supermarkt zu nehmen und zuzuschneiden??? sehr seltsam!!! dann verdienen diese firmen geld im sitzen ohne den finger zu ruehren…die umwelt wird dadurch auchnicht besser.irgendwie verstehe ich die logik nicht
Hallo,
die Logik dahinter ist, dass über eine Abgabe für Verpackungen die Versender dazu erzogen werden sollen, möglichst umweltschonende Varianten und Mengen an Verpackung zu nutzen. Hast du schonmal eine Verpackung bekommen, in der in einem riesigen Karton jede Menge Plastik, 30 Flyer und ein winziges bestelltes Teil in mehrfacher Umverpackung drin war? Genau das soll vermieden werden. Ich würde mir auch wünschen, dass es ohne erzieherische Maßnahme ginge. Tut es aber nicht.
Deswegen müssen Verkäufer einer Ware für die Entsorgung zahlen. Natürlich kannst du gebrauchte Kartons nutzen. Solange du aber nicht nachweisen kannst, dass sie schon lizensiert sind (sprich, jemand für die Entsorgung gezahlt hat), musst du sie nochmal lizensieren.
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
dieser Eintrag ist so hilfreich für Gründer – lieben Dank!
Es gibt ja einige, die neben handgemachten Dingen auf den Plattformen wie Etsy auch Vintage vertreiben.
Ich spiele mit der Idee dieses Jahr Vintagekleidung auf Plattformen wie Ebaykleinanzeigen, Etsy und Depop gewerblich zu verkaufen. Ich hatte eigentlich vor, Verpackungen zu recyclen und diese zum Versand zu nutzen, da es besser für die Umwelt ist.
Es kann auch sein, das irgendwann selbstgemachter Schmuck dazukommt.
Bestehen auch bei Vintage hier die Verpackungsverordnungen in Europa? Oder nur für Selbstgemachtes?
Ich sehe Einige die beides auf Etsy oder Depop verkaufen und frage mich wie diese das handhaben.
Es kann gut sein, dass ich Deine Liste der EU Länder dieses Jahr kaufen werde, besten Dank!
LG
Liebe Sarah,
die Regelungen der Verpackungsverordnung beziehen sich auf alle Verpackung zum Verkauf, vom Tütchen auf dem Markt bis hin zur aufwendigen Verpackung für online gekaufte Ware.
LG
Vielen Dank! 🙂
Muss jeder eine Verpackungslizenz haben oder wirklich nur Leute die handgemachte Sachen herstellen?
Jeder, der Ware in Verpackung an Kunden gibt. Das geht los bei der Umverpackung für eine Ware (z.B. die Plastiktüte um ein Shirt herum) und hört auf bei der Versandverpackung. Unabhängig von handmade oder zugekauft.
Wie kann ich denn einstellen, dass ich überall hin versende ausser eben in Länder bei denen es wegen dem Verpackungsgesetz schwierig ist? Danke schon mal fürs antworten!
Hallo,
leider ist das bei Etsy kompliziert, weil man nur einstellen kann, wohin man schicken will. Das heißt, du musst wirklich jedes einzelne Land auflisten, in das du verschicken willst.
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
Ich bin gerade dabei, meinen Etsy-Shop zu eröffnen (noch steht nichts, aber ich recherchiere gerade). Das ganze Verpackungslizenzs-zeug ist ja ziemlich verwirrend, aber ich will auch nichts falsch machen! Deswegen möchte ich ganz freundlich nachfragen, ob deine Liste noch aktuell ist, da sie ja vom letzten Jahr ist und es seitdem auch einige Änderungen im Deutschen Gesetz gab.
Better Safe than Sorry!
Viele Grüße Petra
Liebe Petra,
ja, sie ist aktuell und wird auch laufend aktualisiert. Bei gravierenden Änderungen verschicke ich auch Updates an die Käufer.
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
bedeutet das, dass wenn ich nur innerhalb von DE verschicke, keine Verpackungslizenz brauche?
VG Teresa
Liebe Teresa,
stimmt, der Punkt fehlt. Ich bin davon ausgegangen, dass das hinreichend bekannt ist.
Für Deutschland brauchst du eine Lizenz. Und du musst dich bei LUCID registrieren.
VG
Andrea
Liebe Andrea,
vielen Dank für deine unglaublich hilfreichen Artikel. Grade in der Anfangsphase muss man sich in solche Themen wie Verpackungsverordung erst einmal einfinden. Eine Frage hätte ich noch dazu:
Weißt du, ob man irgendwo einsehen kann, ob ein bestimmter Karton bereits registriert wurde? Ich gehe zwar davon aus, dass beispielsweise ein Konzern wie Amazon alle seine Päckchen registriert, aber nachweisen kann ich das natürlich nicht. Wenn ich nun ein altes Amazon-Paket für meine Produkte wiederverwende, müsste ich es also noch einmal registrieren. Oder gibt es eine Möglichkeit die Verpackungslizenz von einem alten Paket nachzuweisen?
Danke dir,
Astrid
Liebe Astrid,
du kannst über LUCID nachprüfen, ob ein Händler grundsätzlich registriert ist. Wenn das der Fall ist, kannst du davon ausgehen, dass Kartons vermutlich registriert sind. Vorausgesetzt, sie werden dir als Privatmensch zugeschickt.
Für einen Beweis müsstest du an sich bei jedem Karton explizit nachfragen und dir die Registrierung zusichern lassen.
Generell wird dazu geraten, von einer fehlenden Registrierung auszugehen und den Karton selbst nochmal zu registrieren. Ist zwar nicht gerade sinnvoll, anders lässt es sich aber kaum handhaben.
Viele Grüße
Andrea
Eine Frage man muss ja die Mengen vorher angeben? Ich fange jetzt gerade erst an mit dem Shop und habe null Ahnung wieviel ich verkaufen werde. oO wie mache ich das jetzt?
Du kannst erstmal eine kleine Menge lizensieren, dann über das restliche Jahr eine Liste machen und dann den Rest am Jahresende lizensieren.
Liebe Andrea,
von der Verpackungsordnung mal abgesehen, darf man wenn man die Kleinunternehmerregelung nutzt eigentlich ins Ausland verkaufen?
Liebe Grüße
Hallo,
natürlich darf man.
Liebe Grüße
Andrea
Ich hätte eine andere Frage zu dem Thema:
Wie wird durch wen überprüft, dass auch nur die linzenzierten Mengen an Verpackungsmaterial versendet werden? Man nehme an, ich lasse 2kg Papier lizenzieren, versende aber 2,5kg … wer überprüft das? Und vor allem: Wie überprüfe ich das selbst? Soll ich jetzt vor jedem Versand das Verpackungsmaterial wiegen und irgendwo vermerken? Und was, wenn ich weniger verbraucht habe, als lizenziert wurde? Gibts dann Geld zurück?
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Mehrwegpaletten ausgeschlossen von der Lizenzierung, während Einwegpaletten lizenziert werden müssen?
Hallo Sarah,
das wird zufällig überprüft. Ich nehme an, dass dann geschaut wird, welche Bestellungen du hattest, wie viel eine normale Verpackung wiegt und dann wird zusammengerechnet. Am einfachsten ist es für dich, wenn du ein festes Set an Verpackungen hast. Dann kannst du einfach eine Strichliste führen.
Geld für nicht verbrauchte Lizenzmengen gibt es nicht zurück.
Für die Frage nach den Paletten würde ich dich bitten, diese Frage an einen Spezialisten wie z.B. einen Entsorger zu stellen. Es könnte sein, dass sich da ab 1.1.2022 mit der Novelle des Verpackungsgesetzes Änderungen ergeben.
Hallo Andrea,
Danke für den tollen Beitrag. Können Sie mir sagen, ob ein Geschäft, das in Deutschland ansässig ist, aber nur in andere Länder verkauft, verpflichtet ist, sich bei Lucid System zu registrieren?
Liebe Grüße
Mariana
Hallo,
wenden Sie sich mit dieser Frage bitte direkt an LUCID.
Viele Grüße
Andrea