Zum 1.7.2021 ändert sich einiges im Umsatzsteuergesetz. Ein großer Punkt betrifft den Handel über Online-Marktplätze wie Etsy, Amazon oder Ebay. Der Hintergrund ist, dass die Marktplätze stärker in die Pflicht genommen werden sollen, Steuersünder aufzuspüren.
Bis zum 1.7.2021 konnten die Marktplätze sich über eine Bescheinigung vom Finanzamt bestätigen lassen, dass du als Verkäufer umsatzsteuerlich erfasst wirst, sprich das Finanzamt von deiner Tätigkeit weiß. Diese Bescheinigung gibt es im neuen UStG nicht mehr. Stattdessen gilt jetzt die USt-ID als Ausweis eben dieser Erfassung.
Amazon, Ebay, Kasuwa und Productswithlove verlangen seit dem 1.7.2021 auch von Kleinunternehmern eine USt-ID.
Etsy verlangt inzwischen bei neuen Shops eine USt-ID und zeigt wohl auch bei immer mehr bestehenden Shops an, dass eine eingetragen werden soll. Es ist daher sinnvoll, dir zeitnah eine zu besorgen, solltest du noch keine haben.
Hallo!
Danke für diesen hilfreichen Artikel und die Erklärungen.
So versteht man den Unterschied echt gut.
Leider ist trotzdem noch ein weiteres Problem, dass Etsy nun automatisch neben den Transaktionsgebühren eine Umsatzsteuer berechnet. Als Kleinunternehmer ohne Ustr. ID zahle ich ja keine Umsatzsteuer voraus, weshalb ich diese ja auch nicht berechne.
Kann man das irgendwie abstellen? Oder wie gehe ich damit nun am Besten um?
Lg,
Nadine
Hallo Nadine,
abstellen kannst du die Umsatzsteuer bei Etsy nicht.
Die monatliche Abrechnung bei Etsy behandelst du einfach wie jede andere Rechnung auch. Du zahlst sie komplett und gibst sie auch komplett als Ausgabe an in der Steuererklärung.
Berechnet Etsy dir am anderer Steller noch Umsatzsteuer?
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
ich stehe ganz am Anfang von Gewerbe, Etsy & co. Dein Blog ist wirklich super hilfreich, danke dafür! An die Frage von Nadine würde ich mich dranhängen. Du hast je geschrieben, dass man die von Etsy geforderte Umsatzsteuer bei der Steuererklärung einfach als Ausgabe mit angibt. Verstehe ich das richtig, dass ich diese 19% durch die Steuererklärung zurück bekomme, wenn ich die Umsatz- und Gewinngrenzen der Kleinunternehmerregelung einhalte? Also ich zahle sie sozusagen im Vorraus und bekomme das dann erstattet?
Liebe Grüße
Hallo Anne,
vielen Dank erstmal!
Als Kleinunternehmer bekommst du diese 19% nicht zurück.
Kleinunternehmerregelung heißt, dass du keine Abrechnung der Umsatzsteuer machst. Dementsprechend wird von dir ausgegebene Umsatzsteuer auch nicht vom Finanzamt zurück gezahlt.
Wenn du keine Umsatzsteuer-ID hast, bekommst du von Etsy eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Der gesamte Betrag geht als Ausgabe in deine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ein. Er reguziert also deinen Gewinn und dementsprechend deine Steuer. Aber du bekommst ihn nicht 1:1 wieder.
Ich hoffe, das war verständlich.
Viele Grüße
Andrea
Tolle Hilfe deine Erklärungen, vielen Dank dafür. Bin auch gerade sehr erschrocken, über die Abrechnung meines 1. Verkaufs Von 5,65€ Verkauf, 4,22 € Abzüge, von 1,48€ kann ich noch nicht mal den Versand bezahlen. LG Ines
Hallo Ines,
ich gehe davon aus, dass da noch andere Dinge wie offene Einstellgebühren abgezogen wurden. Sonst wäre das sehr viel.
Kalkuliere deine Preise bitte ordentlich und rechne auch die Gebühren mit ein. Niemand hat etwas davon, wenn du deine Waren quasi verschenkst.
LG
Andrea
Hallo!
Super aufschlussreich erklärt. Vielen lieben Dank!
Die einzige Info die mir noch fehlt ist, wie ist es eigentlich mit der Preisangabe in meinem Shop, wenn ich Kleinunternehmer bin und die USt-ID
bekommen habe.
Schreibe ich unter den Preis (nach wie vor), “Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.“, oder “inkl. MwSt.“?
Bin da etwas durcheinander geraten.
Liebe Grüße
Mia
Hallo,
danke für das Lob.
Die Umsatzsteuer-ID ändert nichts an deinem Status als Kleinunternehmer. Du schreibst also weiterhin, dass deine Preise ohne Mehrwertsteuer sind.
Zumindest ist das mein Stand. Wenn du da absolut unsicher bist, würde ich aber entweder einen Rechtsanwalt oder Steuerberater befragen.
Liebe Grüße
Andrea
Ok. Danke!
LG
Mia
Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Da ich auch noch Anfänger in Bezug auf Gewerbe etc. bin, hätte ich auch noch eine Frage: Ich bin Kleinunternehmer und habe eine Ust-ID. Wenn ich dich richtig verstanden habe, MUSS ich diese ja im Impressum angeben, wenn ich sie beantragt habe. Bedeutet das dann bei etsy, dass ich auch als Kleinunternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, weil ich eine Ust-ID habe, die ich ja nun angeben MUSS? Oder gibt es da irgendeinen anderen Weg, denn nur wegen etsy eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben zu müssen, wäre ja unverhältnismäßig viel Aufwand.
Vielen Dank schon mal für deine Antwort 🙂
Grüße, Bianca
Hallo Bianca,
ja, genau das heißt es. Meistens lässt das Finanzamt aber gut mit sich reden und akzeptiert bei den vermutlichen Mini-Beträgen eine Erklärung einmal im Jahr.
So mega viel Aufwand ist die Erklärung dann auch nicht.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen !!!
Ich hätte auch eine Frage.
Ich habe keinen Haupt und Nebenjob, deswegen möchte ich als Hobby bei Etsy meine selbstgebastelten Waren verkaufen.
Soll ich eine Firma gründen oder nur ein Gewerbe anmelden ?
Ich würde mich gerne an die IHK oder einen Steuerberater wenden aber ich sehe, man braucht einen Experten für Etsy.
Aus den vielen Antworten sehe ich dass ein Kleinunternehmen auch nicht perfekt ist. Was soll ich Ihrer Meinung nach machen?
Lg, Zsófia
Hallo,
Zuerst einmal würde ich recherchieren, ob Etsy die richtige Plattform ist. Dazu kann man einfach mal schauen, ob das Produkt dort überhaupt angeboten wird und ob es auch gekauft wird. Und wenn ja, zu welchem Preis. Manchmal sind die Preise so niedrig, dass es sich einfach nicht lohnt.
Rein als Hobby etwas verkaufen geht in Deutschland nicht. Man braucht auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Den bekommt man beim Gewerbeamt. Der Status als Kleinunternehmer ist für den Anfang schon sinnvoll, da die Buchhaltung damit doch vereinfacht wird.
Für weitere Fragen würde ich meine Facebook-Gruppe empfehlen: Etsy VerkäuferInnen.
Da gibt es viele Leute, die gerne weiterhelfen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Andrea
Moin!
Reicht es wenn ich in meiner EÜR einfach als Einnahmen die Beträge addiere, die Etsy mir überweist? Und dann als Ausgaben die Beträge, die Etsy mir manchmal vom Konto abbucht? So könnte ich dieses kompliszierte System von Etsy mit den ganzen Gebühren ignorieren.
Danke für deine Mühe!!
Moin,
halb richtig.
Als Einnahmen musst du die Beträge rechnen, die die Kunden an dich zahlen (also deine Rechnungsbeträge). Unabhängig davon, was Etsy dir tatsächlich überweist.
Die Ausgaben für Etsy ermittelst du aus den Rechnungen, die du von Etsy bekommst.
Ist das verständlich?
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
erstmal vielen Dank für die hilfreichen Informationen rund ums Thema Etsy Shop eröffnen! Deine Blogposts haben mir sehr gut weitergeholfen!
Ich habe nun endlich eine Steuernummer vom Finanzamt erhalten, aber ich kann sie nicht bei Etsy hinterlegen. Ich bin als Kleinunternehmer gemeldet und habe keine Ust-ID. Unter dem Feld „Rechtliche und steuerliche Informationen“ und dann „Deine Steuernummer“ kann ich nur eine Ust-ID eingeben, etwas anderes wird nicht akzeptiert. Meine Steuernummer sieht so aus: 123/4567/8901.
Weißt Du mehr darüber bzw. wie ich sie richtig hinterlegen kann?
Vielen Dank!
Schöne Grüße
Dani
Hallo Dani,
danke für das Lob. Es ist immer schön zu hören, dass diese Posts auch wirklich weiterhelfen.
Bei Etsy kannst du tatsächlich nur die USt-ID hinterlegen. Deine Steuernummer gehört auf die Rechnung, die du an deine Kunden schreibst.
Was du für Etsy brauchst, ist die Bescheinigung nach §22f UStG. Dazu gibt es online ein Formular und du kannst sie darüber beantragen. Oder du lädst dir das Formular runter, füllst es aus und schickst es per Mail an dein zuständiges Finanzamt. Die Antwort kann leider etwas dauern.
Die Bescheinigung lädst du dann auf der gleichen Seite hoch, wo du auch die USt-ID eintragen kannst. Darunter ist ein Feld „Dokumente hochladen“, da gehört die hin. Auch wenn der Text daneben anders klingt.
Viele Grüße und viel Erfolg bei Etsy!
Andrea
Alles klar! Dann werde ich mich darum kümmern 🙂
Vielen Dank!
Schöne Grüße
Dani
Hallo Dani!
Deine Infos sind Gold wert, vielen, vielen Dank!
Etsy hat mich aufgefordert, meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzutragen.
Bisher benötigte ich keine, möchte nun aber eine beantragen. Eigentlich ist das ja ganz easy.
Nachdem ich das Online Formular („Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ausgefüllt habe erschien aber folgende Nachricht:
Ihr Antrag führte zu folgendem Ergebnis:
Die Verarbeitung Ihrer Eingabedaten war nicht erfolgreich. Dem Bundeszentralamt für Steuern liegen zu der angegebenen Steuernummer (noch) keine Informationen über die umsatzsteuerliche Erfassung bei Ihrem Finanzamt vor.
Ich habe meine Steuernummer auf jeden Fall korrekt eingetragen und weiß gerade nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Hast du eine Idee, wieso die Beantragung nicht klappen könnte?
Danke im Voraus:)
Annika
Hallo Annika,
ich würde mich an mein zuständiges Finanzamt werden und nachfragen, ob es ein Problem gibt und was du tun kannst.
Danke für das Lob zu den Infos 🙂
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
vielen Dank für deinen tollen Infos rund um Etsy. Mein Shop mit digitalen Downloads (Kunst) steht bereits in den Startlöchern. Ich habe beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch eine Ust-IdNr. beantragt, trotz Kleinunternehmerregelung und warte nun schon seit mehreren Wochen auf diese Nummer. Eine neue Steuernummer habe ich jetzt bekommen.
Ich frage mich dennoch, ob es überhaupt sinnvoll war, die Ust-IdNr. zu beantragen. Ich habe vor, lediglich zu verkaufen und werde diese Nummer, abgesehen davon, sie auf der Rechnung anzugeben, eigentlich gar nicht nutzen. Trage ich sie bei Etsy unter Finanzen, primäre Steuernummer ein, erhalte ich Netto-Rechnungen von Etsy und muss, wie ich von dir gelesen habe, Umsatzsteuervoranmeldungen für geringe Einstellgebühren etc. erstellen. Nicht gerade wünschenswert!
Etsy selbst schreibt jedenfalls neben dem Feld Ust-IdNr. ein „Optional“ und deshalb frage ich mich, ob man als Kleinunternehmer die Nummer hier nicht eintragen sollte? Einfach um den Nettorechnungen zu entgehen.
In den AGBs und dem Impressum muss sie dennoch stehen, da bin ich mir sicher.
Wie ist deine Meinung dazu?
Liebe Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
grundsätzlich gilt: wenn du die USt-ID hast, musst du die auch eintragen bei Etsy. Sie muss nämlich im Impressum genannt werden und das geht nur, wenn du sie bei Zahlkonto hinterlegst.
Die Umsatzsteuer-Geschichte ist nicht so aufwendig und schwierig, wie es auf den ersten Blick klingt. Solange du die USt-ID nur für die Verkäufe über Etsy nutzt, musst du alle drei Monate die Summe der Gebühren von Etsy eintragen und darauf die Umsatzsteuer nachzahlen. Und zusammen mit deiner Steuererklärung muss dann nochmal die Umsatzsteuererklärung kommen, bei der du dann die Summe für das ganze Jahr eintragen musst.
Aktuell sieht es danach aus, dass du zum 1.7. so oder so die USt-ID für Etsy brauchen wirst. Ebay verlangt das und vermutlich werden andere Marktplätzte nachziehen. Das wird dann vermutlich die Bescheinigung nach §22f UStG ersetzen (Nachweis, dass man steuerlich erfasst wird beim Finanzamt).
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
ich bin seit 2015 Verkäuferin auf Etsy und habe immer noch den Kleinunternehmerstatus. Es heißt ja man verliert den Kleinunternehmerstatus nicht automatisch wenn man eine USt-ID hat, aber ist es nicht so, dass ich dann zwingend 19% MwSt. auf meine Artikel aufschlagen muss, und diese vierteljährlich ans Finanzamt überweisen, sowie die Steuererklärung vierteljährlich machen muss? Wenn das so ist, dann befürchte ich, dass sich der Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, gar nicht mehr lohnen werden.
Liebe Grüße
Nele
Liebe Nele,
die USt-ID und die Pflicht zum ausweisen der Umsatzsteuer haben tatsächlich nichts miteinander zu tun. Du kannst eine USt-ID haben und trotzdem Kleinunternehmer sein. Umgekehrt kannst du umsatzsteuerpflichtig sein und keine USt-ID haben.
Also nein, du musst keine 19% Umsatzsteuer auf deine Artikel aufschlagen und die dann ans Finanzamt abführen nur weil du diese Nummer beantragst. Aber stell bitte klar, dass du Kleinunternehmer bleiben willst beim Antrag!
Was du machen musst, wenn du auf Etsy verkaufst oder allgemein im EU-Ausland einkaufst und dabei die USt-ID angibst: du musst die Umsatzsteuer für diese Einkäufe selbst an Finanzamt zahlen. Dazu wirst du anfangs vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen. In dieser erklärst du, wie viel du im EU-Ausland eingekauft hast (dazu zählen auch Etsy-Gebühren) und darauf zahlst du dann 19% Umsatzsteuer. Am Ende des Jahres musst du dann nochmal eine reguläre Umsatzsteuererklärung machen und da final erklären, wie hoch die Beträge jetzt waren.
Solltest du nur für Etsy eine USt-ID beantragen wollen weil dir irgendwer erklärt hat, dass Etsy die bestimmt auch will: lass es! Etsy will laut Aussage des Supports keine USt-ID von deutschen Verkäufern verlangen.
Ich hoffe, das hilft dir.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo,
bedeutet das, dass ich auf alle Waren, welche ich im EU-Ausland beziehe Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss? Ich kaufe viel aus Amazon und dann wäre das ja oft der Fall.
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du Kleinunternehmer bist?
Solange du bei Amazon keine USt-ID angibst bei deinen Einkäufen, musst du auch keine Umsatzsteuer nachträglich ans Finanzamt zahlen.
Liebe Andrea,
Dein Blog ist unglaublich hilfreich! !vielen Dank für die hilfreichen Informationen rund ums Thema Etsy Shop! ich bin ab jetzt auch Kleinunternehmer mit USt-ID und verkaufe nur über Etsy. Du schreibst, dass die Umsatzsteuer-Geschichte nicht so aufwendig und schwierig ist- kannst mir vielleicht sagen wo ich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Summe der Gebühren von Etsy eintragen muss (das Formular ist für mich unübersichtlich?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Liliana,
in der Voranmeldung musst du die Zeile 42 ausfüllen. Das findest du bei im Formular bei Elster.de unter Punkt 5 „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“.
In Feld 84 kommt die Summe der Rechnungen von Etsy (und allen anderen Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland) hinein. In Feld 85 dann die geschuldete Steuer, also 19% von der Summe in Feld 84.
Diese Angaben gelten für 2021, das kann sich eventuell in Folgejahren ändern.
Für die Umsatzsteuererklärung (2021) ist es Punkt 9 des Hauptvordruck (USt 2A) „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“ und da dann die Felder 877 und 878 in der Zeile 101.
Liebe Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
Vielen Lieben Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße, Liliana
Ich muss mich korrigieren:
Richtig sind Zeile 40, Feld 46 und 47.
Das andere sollte aber auch kein Beinbruch sein.
Liebe Andrea,
und noch kurz zu deiner Antwort an Nele von 4.5.21
du schriebst :
„Was du machen musst, wenn du auf Etsy verkaufst oder allgemein im EU-Ausland einkaufst und dabei die USt-ID angibst: du musst die Umsatzsteuer für diese Einkäufe selbst an Finanzamt zahlen. Dazu wirst du anfangs vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen. In dieser erklärst du, wie viel du im EU-Ausland eingekauft hast (dazu zählen auch Etsy-Gebühren) und darauf zahlst du dann 19% Umsatzsteuer. “
ES BEUDETET DANN : wenn ich was im EU-Ausland einkaufe muss ich den Verkäufer mein USt-ID mitteilen und ich werde von ihm Netto Rechnung bekommen? Und die Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen und an Finanzamt in DE 19% Umsatzsteuer bezahlen, richtig ?
und wie sieht es aus mit Einkäufe aus England. Neulich habe ich was aus England bestellt und musste Mehrwertsteuer +Zoll bezahlen . Muss ich davon was an Finanzamt in DE abführen?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Zur ersten Frage: richtig. Das behandelst du genauso wie die Rechnung von Etsy.
Zur zweiten Frage: England ist nicht mehr in der EU. Damit kommt hier nicht das gleiche Verfahren zum tragen (Reverse Charge). Als Kleinunternehmer nimmst du die Ausgaben für Mehrwertsteuer und Zoll einfach zu deinen Ausgaben und führst sie entsprechend in deiner Steuererklärung auf. Ans Finanzamt musst du nicht nochmal etwas abführen, das wurde ja schon eingezogen.
Hallo Andrea
Ist das immer noch aktuell das Etsy jetzt doch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab 01.07 für Kleinunternehmer verlangt? Habe jetzt allerdings vor einigen Wochen eine beantragt und warte noch auf die Zustellung.
Wenn ich Material für meinen Etsyshop bestelle aus der EU, muss ich dann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben oder kann ich auch einfach ohne bestellen, selbst wenn ich eine habe? Weil ich möchte nur für Etsy die Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen und nicht mit für die anderen Einkäufe.Wie gebe ich die Einkäufe ( nicht von Etsy)dann in der EÜ an und wie die Etsy Gebühren ?
Gruß Sandra
Hallo Sandra,
ja, es ist immer noch aktuell, dass Etsy sie erst ab 10.000 EUR Umsatz im EU-Ausland haben will.
Sobald du sie hast, musst du sie bei Etsy aber auch eintragen (§5 TMG).
Bei Einkäufen im EU-Ausland musst du die Nummer nicht angeben. Du bekommst dann die ganz normale Rechnung mit entsprechender Mehrwertsteuer. Diese Rechnungen tauchen in der Umsatzsteuervoranmeldung nicht auf.
Für die Etsy-Gebühren:
In der Voranmeldung musst du die Zeile 42 ausfüllen. Das findest du bei im Formular bei Elster.de unter Punkt 5 „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“.
In Feld 84 kommt die Summe der Rechnungen von Etsy (und allen anderen Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland) hinein. In Feld 85 dann die geschuldete Steuer, also 19% von der Summe in Feld 84.
Diese Angaben gelten für 2021, das kann sich eventuell in Folgejahren ändern.
Solltest du die USt-ID auch bei Einkäufen angeben, rechnest du diese Beträge einfach zu den Etsy-Gebühren dazu.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea
Ich habe noch eine Frage zur EÜR. Etsy zählt ja die Versandkosten zu den Einnahmen bzw.Umsatz.Wie gehe ich dann mit den Versandkosten um die ich bei der Post bezahle, um die Artikel zu versenden.Muss ich die in der EÜR dann als Betriebskosten eintragen , oder habe ich da einen Denkfehler?
Gruß Sandra
Hallo,
Versandkosten sind Ausgaben für deinen Shop, die du wie alle anderen Ausgaben auch bei der EÜR eintragen kannst.
Viele Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
vielen Dank für die ganzen Hinweise und Ausführungen von dir.
Das ist echt super hilfreich.
Ich möchte einen etsy Shop eröffnen und bin mir aber unsicher wegen der USt-ID. Du hattest weiter oben mal geschrieben, dass du nicht dazu raten würdest eine zu beantragen nur wegen etsy. Ist das immer noch der Fall? Verlangt etsy auch weiterhin keine USt-ID bei Kleinunternehmen?
Ich bin mir total unsicher ob ich eine beantragen soll oder nicht.
Wenn ja, würde ich es nur für etsy machen, dass ich einen Shop eröffnen kann.
Vielen lieben Dank für ein Update hierzu.
Liebe Grüße
Tina
Liebe Tina,
aktuell verlangt Etsy nach wie vor erst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei über 10.000 EUR Umsatz. Ich würde allerdings trotzdem raten, direkt eine mit zu beantragen. Über kurz oder lang wird Etsy umstellen und diese Nummer sofort verlangen. So viel mehr Arbeit macht es auch nicht und du bist auf der sicheren Seite.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Andrea
Ich bin gerade dabei die Umsatzsteuer Voranmeldung für die Etsy Gebühren auszufüllen.Sind das wirklich nur die Nummern 84 und 85 ? Muss der Name Etsy auch irgendwo eingetragen werden und müssen da auch schon Angaben über meinen Gewinn gemacht werden?
Gruß Sandra
Hallo Sandra,
beim letzten Mal schauen hatte sich das nicht geändert.
Der Name „Etsy“ muss nicht eingetragen werden. Dafür gibt es in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch gar kein Feld.
Viele Grüße
Andrea
Vielen Dank für deine wirklich sehr informativen Seiten. Sie haben mir schon so oft geholfen:-)
Ich habe heute bei meinem Finanzamt angerufen wegen der UST-ID für Etsy. (Ich verkaufe nur in D) Hier war es ebenfalls wieder so, dass mir gesagt wurde, ich bräuchte doch mit Kleinunternehmerregelung keine. Doch! Für Etsy, meinte ich. Auf meine Frage hin, ob dann irgendwelche Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig wären, meinte er nein. Die Steuererklärung und EÜR reicht. Echt seltsam, dass es so viele unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Das verwirrt mich nun echt.
Viele Grüße Carolin
Finanzämter sind toll….
Bitte schriftlich vom Finanzamt geben lassen, dass denen die jährliche Steuererklärung, EÜR und Umsatzsteuererklärung reicht. Ansonsten müsste aber auch im entsprechenden Schreiben mit der USt-ID drin stehen, ob und wie oft man diese Voranmeldung machen muss.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Liebe Andrea,
einen tollen Blog hast du-kompliment.
Ich habe eine kurze Frage. Und zwar hab ich 2020 angefangen auf etsy zu verkaufen. Ich habe bisher noch keine Umsatzsteuer ID hinterlegen müssen, da ich noch als Kleinunternehmer gelte und die Grenze von 22000€ noch nicht erreicht habe.
Was passiert denn mit der „Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren“? Und warum wird mir diese überhaupt berechnet?
Werden diese direkt von Etsy an das Finanzamt abgeführt? Ich habe da nie eine Info von etsy bzw vom Finanzamt bekommen.
Da ich ja als kleinunternehmer gelte muss ich keine Umsatzsteuer bezahlen.
Vielen Dank schon mal:)
Liebe Grüße
Maria
Hallo Maria,
danke erstmal 🙂
Etsy berechnet dir Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren (etc.), eben weil die Kleinunternehmer bist und keine UST-ID hinterlegt hast. Etsy führt die dann direkt ans Finanzamt ab.
Als Kleinunternehmer gilt eben nicht, dass du keine Umsatzsteuer bezahlen musst. Das muss im wesentlichen jeder, egal welchen Unternehmerstatus und ob Unternehmer oder Privat. Als Kleinunternehmer brauchst (bzw. darfst) du keine Umsatzsteuer einnehmen, bekommst aber auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.
Liebe Grüße
Andrea
Vielen Dank für deine super schnelle Antwort.
Das heißt dass Etsy bei meinem örtlichen Finanzamt Steuern für mich abgeführt hat und diese auf meinem Namen quasi im Plus stehen?
Oder hab ich das falsch verstanden?
Liebe Grüße
Maria
Nein. Das heißt, dass Etsy Umsatzsteuer, die von dir eingenommen wurde, brav an das Finanzamt abgeführt hat. Das wird nicht „für dich“ gemacht sondern Etsy tut das für sich selbst. Dementsprechend ist da auch kein Plus bei deinem Namen.
Hallo Andrea,
vielen Dank für deine wertvollen Tipps und die hilfreichen Antworten, die du hier gibst.
Ich bin noch am Anfang und Kleinunternehmerin mit Ust-ID.
Da ich die Ust-ID. habe, muss ich sie auch bei etsy angeben und somit eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Ich verliere meinen Kleinunternehmerstatus dadurch nicht. Soweit so gut.
Viele bekommen sicher einen Schreck (ich auch), denn Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer passen ja eigentlich nicht zusammen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Umsatzsteuervoranmeldung aber halb so wild und lediglich notwendig, da etsy ein Unternehmen im EU-Ausland ist.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt man die Etsy Netto-Gebühren an und führt 19% Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Genau so läuft das auch bei Einkäufen (für Materialen etc.) im EU Ausland.
Kauft man Materialien außerhalb der EU ein, werden diese Einkäufe (incl. Mwst und ggf. Zollgebühren) als ganz normale Ausgaben in der EÜR verbucht und tauchen nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung auf.
Habe ich das so richtig verstanden?
Viele Grüße!
Annika
Hallo Annika,
alles richtig verstanden 🙂
Viele Grüße
Andrea
Juhu! DANKE!!!
Danke für deine super Tipps! UmsatzsteuerID brauchte ich gerade (17.02.2022) nicht angeben.
Liebe Grüße, Petra