Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Steuernummer, Steueridenfikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Von all dem hast du bestimmt schon gehört. Aber was davon ist eigentlich was und was brauchst du davon? Gerade wenn du noch am Anfang stehst mit deinem Gewerbe?

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer, Steueridentifikationsnummer - was ist eigentlich was?

Steuernummer

Die Steuernummer hast du vom Finanzamt bekommen. Es ist eine Zahl, die eindeutig einer Person zugeordnet ist und mit der du dich beim Finanzamt identifizierst. Eventuell hast du sogar mehr als eine Steuernummer, da unterschiedliche Steuerarten unterschiedliche Steuernummern haben (können). Das heißt, für deine Einkommenssteuer aus deinem Angestelltenjob hast du eine andere Nummer als für deine Umsatzsteuer aus deinem selbständigen Gewerbe. Die Steuernummern für Einkommenssteuer (und Umsatzsteuer) bekommst du spätestens, wenn du ein Gewerbe anmeldest. 

Die Steuernummer besteht aus einem Teil, der dein Finanzamt eindeutig identifiziert, und einer Nummer, die dich eindeutig zuordnet. Damit ändert sich bei einem Umzug in der Regel auch die Steuernummer. 

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer bekommst du ebenfalls vom Finanzamt. Ebenso wie die Steuernummer ist diese Nummer eindeutig einer Person zugeordnet. Sie ändert sich aber nicht mehr wenn du umziehst und du hast sie von Geburt an bis über deinen Tod hinaus (also wenn du nach ihrer Einführung geboren wurdest oder stirbst…) Sie soll die alte Steuernummer auf Dauer ablösen und seit 2008 hast du vermutlich beide Nummern. 

Diese Nummer besteht aus 11 Ziffern und sollte keinen Rückschluss auf deine Person erlauben – solange du sie nicht zusammen mit deinem Namen oder anderen eindeutigen Angaben zusammen weitergibst. 

Die Steueridentifikationsnummer gilt lebenslang und ändert sich auch nicht, wenn du umziehst. Du brauchst für unterschiedliche Steuerarten auch nur diese eine Nummer. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die USt.-ID. ist im Gegensatz zu den anderen beiden Nummern auf eine geschäftliche Tätigkeit bezogen und nicht auf eine Person. Die Nummer dient dazu, dein Gewerbe innerhalb der EU eindeutig zu identifizieren. Wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, kannst du auch für mehrere Gewerbetätigkeiten die gleiche USt-ID haben. 

Die Nummer besteht aus einem zweistelligen Ländercode und bis zu 12 Ziffern. Die Nummer wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Den Antrag kannst du auch online stellen. Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, brauchst du dafür nur deine normale Steuernummer. Wenn du Kleinunternehmer bist, musst du dich vorher mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, damit die dich freischalten können für die Nummer.

Deine USt.-ID bleibst so wie deine Steueridentifikationsnummer auch bestehen wenn du umziehst. Du brauchst sie dann also nicht neu beantragen. 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzt deine normale Steuernummer für dein Unternehmen nicht, du kannst sie aber an manchen Stellen statt der Steuernummer nutzen.

Kurz zusammengefasst:

Die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer gehören zu einer Person. Die Steueridentifikationsnummer ersetzt auf Dauer die Steuernummer. Du bekommst diese Nummern vom Finanzamt automatisch. 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört zu einem Gewerbe. Du musst sie zusätzlich zu deiner Steuernummer / Steuer-ID beantragen. 

Wann du eine USt-ID haben musst

Zum 1.7.2021 hat sich einiges im Umsatzsteuergesetz geändert. Ein großer Punkt betrifft den Handel über Online-Marktplätze wie Etsy, Amazon oder Ebay. Der Hintergrund ist, dass die Marktplätze stärker in die Pflicht genommen werden sollen, Steuersünder aufzuspüren. 

Bis zum 1.7.2021 konnten die Marktplätze sich über eine Bescheinigung vom Finanzamt bestätigen lassen, dass du als Verkäufer umsatzsteuerlich erfasst wirst, sprich das Finanzamt von deiner Tätigkeit weiß. Diese Bescheinigung gibt es im neuen UStG nicht mehr. Stattdessen gilt jetzt die USt-ID als Ausweis eben dieser Erfassung. 

Amazon, Ebay, Kasuwa und Productswithlove verlangen seit dem 1.7.2021 auch von Kleinunternehmern eine USt-ID. 

Etsy äußert sich nach wie vor leider nicht eindeutig. Neue Shops brauchen eine USt-ID und es wird wohl auch von immer mehr bestehenden eine verlangt. Solltest du also bei Etsy verkaufen und bisher keine haben, kümmere dich zeitnah darum. 

Bei neuem Gewerbe

Wenn du ein neues Gewerbe anmeldest, musst du beim Erfassungsbogen für die Steuer inzwischen angeben, ob und über welche Plattformen du verkaufen möchtest. Ich bekomme unterschiedliche Meldungen, ob man dort eine USt-ID beantragen muss oder nicht. Ich würde es ehrlich gesagt aber tun. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist schnell gemacht und die Nummer hat auch einige Vorteile. 

Vorteile der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bietet einige Vorteile, sowohl im Handel zwischen Unternehmen als auch für den Schutz deiner persönlichen Daten.  

Handel zwischen Unternehmen

Die USt.-IdNr. identifiziert dich im innereuropäischen Handel zwischen Unternehmen eindeutig. Sie erleichtert hier den Warenverkehr (also z.B. den Einkauf von Rohstoffen für deine Produkte), weil so die Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellt werden kann und damit umständliche Erstattungsverfahren über Grenzen hinweg vermieden werden. Ebenso kannst du Netto-Rechnungen schreiben, wenn du an ein Unternehmen im europäischen Ausland lieferst. 

Wenn dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den Handel zwischen Unternehmen innerhalb der EU Pflicht. 

Achtung!
Auch als Kleinunternehmer kann es sich für dich lohnen, eine USt-ID zu haben. Du zahlst bei Angabe der USt-ID grundsätzlich den Steuersatz in Deutschland, nicht den eventuell deutlich höherem im EU-Ausland. 

Pflichtangaben auf deiner Rechnung

Grundsätzlich ist es vorgeschrieben, dass deine Rechnungen steuerlich dir klar zugeordnet sein müssen. Dazu musst du deine Steuernummer, deine Steuer-Identifikationsnummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. 

Wenn du eine USt.-ID hast, kannst du diese auf deinen Rechnungen angeben. Damit ist es nicht möglich, dass man Informationen über deinen finanziellen Status über dich in Erfahrung bringt. Hast du keine USt.-ID, dann gehört die Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer auf deine Rechnung. Mit diesen beiden Nummern und deiner Anschrift lassen sich durchaus Informationen über dich anfordern, die du lieber für dich behalten würdest. 

Einfacher Ausweis, dass du ein Gewerbe hast

Da die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eigentlich nur ein Gewerbetreibende vergeben wird, nutzen viele Unternehmen diese Nummer auch als Beweis, dass du ein Gewerbe hast. Damit kannst du auch innerhalb Deutschlands häufig zu den günstigeren Händlerkonditionen einkaufen. Du ersparst dir damit in manchen Fällen den Versand deines Gewerbescheins. 

Dauerhaft eine Nummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleibt auch nach einem Umzug die gleiche. Du musst dann nicht mehr deine Rechnungsvordrucke bzw. dein Layout ändern, solltest du umziehen.

Pflichtangaben

Es gibt ein paar Stellen, an denen du deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer verpflichtend angeben musst. 

Angaben auf der Rechnung

Wenn du eine Rechnung erstellst, muss auf diese eine eindeutige Nummer, die dich beim Finanzamt identifiziert. Das gilt gleichermaßen für Kleinunternehmer und umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und sowohl gegenüber Privatpersonen als auch Unternehmen. Du kannst prinzipiell jede der drei hier besprochenen Nummern dafür nutzen. (UStG §14 (4.2) ) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bietet den Vorteil, dass sie zu deinem Unternehmen gehört und damit keine Auskunft über deine privaten Finanzen einholbar sind. 

Wenn du innerhalb der EU mit anderen Unternehmen handelst, musst du auf jeden Fall deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Verkaufst du an ein anderes Unternehmen, gehört auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dieses Unternehmens auf deine Rechnung. 

Angaben im Impressum

Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, gehört diese auf jeden Fall in das Impressum deiner Website (§5 TMG). Vergisst du das, kannst du abgemahnt werden. 

Deine Steuernummer oder Steuer-ID gehört NICHT in dein Impressum! Auch nicht als Ersatz für die USt.-IdNr.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer kannst du auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und diese einsetzen.

Wenn du dein Gewerbe schon hast und bisher keine USt-ID, musst du erstmal Kontakt mit deinem Finanzamt aufnehmen. Dieses muss dich nämlich freischalten für die USt-ID.  Lass dir bitte nicht erzählen, dass du die Nummer nicht brauchst, weil du ja Kleinunternehmer bist. Du handelst über eine Plattform, damit brauchst du laut UStG die ID. Davon abgesehen steht sie dir auch zu. 

Deine Kleinunternehmer-Vorteile fallen mit der Erteilung der Nummer auch nicht weg. Sie hat nichts damit zu tun, ob du Umsatzsteuer ausweist. Sie sagt lediglich, dass du beim Finanzamt als Gewerbetreibender registriert bist. 

Sobald dein Finanzamt dich freigeschaltet hast, kannst du die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen

Wann brauche ich diese Nummer wirklich?

Wenn du auf Online-Marktplätzen wie Ebay, Amazon etc. verkaufen willst, brauchst du sie seit dem 1.7.2021 verpflichtend.  

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Fall, in dem du als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben musst: den Verkauf von Waren an andere Unternehmen im EU-Ausland.

Beim Verkauf von Waren ins EU-Ausland an Privatpersonen abseits von Online-Marktplätzen brauchst du diese Nummer nicht. Und außerhalb der EU brauchst du sie auch nicht. Und als Privatperson kannst du auch jederzeit im EU-Ausland oder in Drittländern einkaufen.

Bringt der Einsatz beim Einkaufen im EU-Ausland Vorteile?

Ob sich der Einsatz einer USt-ID bei Einkäufen im Ausland lohnt, hängt vom Umsatzsteuer-Satz im Ausland ab. Ist dieser höher als der in Deutschland, sparst du, weil du nur die deutsche Umsatzsteuer zahlen musst. Dafür musst du ein bißchen Papierkram in Form der Umsatzsteuer-Voranmeldung erledigen. Solange du unter 1000€ Umsatzsteuerzahlung pro Jahr bleibst, reicht im zweiten Jahr aber auch die jährliche Umsatzsteuererklärung dafür. Denke aber immer daran, dann das Geld für diese Nachzahlung auch wirklich beiseite zu legen. 

Etsy und die USt-ID

Wenn du eine Umsatzsteuer-ID hast, musst du sie im Impressum hinterlegen. Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern ein muss nach den Impressumsvorschriften in §5 Telemediengesetz. 

Sobald du deine USt-ID bei Etsy hinterlegst, wird sie auch für die Rechnungsstellung genutzt. Das heißt, du bekommst in Zukunft Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer von Etsy. Die fehlende Umsatzsteuer musst du selbst an dein örtliches Finanzamt zahlen. 

Das Stichwort hier ist Reverse Charge. Das bedeutet, dass sich beim grenzüberschreitenden Handel zwischen zwei Unternehmen mit USt-ID innerhalb der EU die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer von Verkäufer zum Käufer verschiebt. Da Etsy in Irland sitzt, greift dieses Prinzip. 

FAQ zur Umsatzsteuer-ID

Verliere ich meinen Status als Kleinunternehmer?

Die Umsatzsteuer-ID sagt nichts über deinen Status als Kleinunternehmer aus. Sie sagt lediglich, dass du ein Gewerbe hast, das beim Finanzamt auch bekannt ist. 

Mit dem Beantragen einer USt-ID verlierst du deinen Status nicht. Achte aber zur Sicherheit darauf, dass du mit dem Antrag klarstellst, dass du Kleinunternehmer bleibst. Finanzämter schießen da auch gerne über das Ziel hinaus. 

Die nachgezahlte Umsatzsteuer ist für dich als Kleinunternehmer einfach eine weitere Ausgabe. Du weist auf deine Produkte nach wie vor keine Umsatzsteuer aus und kannst dir auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt „zurückholen“. 

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, wenn ich die Nummer habe?

Als Kleinunternehmer musst du höchstwahrscheinlich nur am Anfang eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, und zwar eine pro Quartal. Danach wird dem Finanzamt die jährliche Umsatzsteuererklärung reichen. 

Die Einstufung dafür, wie oft man eine Voranmeldung abgeben muss – oder ob überhaupt – geht nach der gezahlten Umsatzsteuer im Jahr. 

unter 1.000 EUR reicht die jährliche Umsatzsteuererklärung
bis 7.500 EUR ist eine vierteljährliche Voranmeldung nötigt
ab 7.500 EUR muss eine monatliche Voranmeldung gemacht werden. 

Die Finanzämter lassen in der Regel auch im ersten Jahr mit sich reden, gerade wenn du noch ganz am Anfang stehst und es sich um wenige Euro handeln wird. 

Kann ich auch als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf meinen Rechnungen angeben?

Ja, kannst du. Und solltest du auch tun. 

Wenn ich die Nummer habe, wo MUSS ich sie angeben?

Wenn du als Kleinunternehmer die USt.-IdNr. hast, musst du sie in jedem Impressum angeben. Also auf deiner Website, bei Etsy, bei Facebook, Instagram etc. Überall, wo du deine Waren anbietest. 

Auf der Rechnung musst du sie nicht angeben außer beim Handel mit anderen Unternehmen im EU-Ausland. Ich würde sie aber immer statt meiner deutlich persönlicheren Steuernummer nutzen. 

Ich bekomme die Nummer nicht, weil ich Kleinunternehmer bin

Wenn du bereits dein Gewerbe hast und als Kleinunternehmer beim Finanzamt geführt wirst, kann es sein, dass du die USt-ID nicht so einfach bekommst. In der Regel musst du erst bei deinem Finanzamt darum bitten, dass sie sich entsprechend für eine USt-ID freischalten. Danach kannst du dann die USt-ID beantragen

Sollte es Probleme geben, verweise die entsprechende Stelle darauf, dass dir diese Nummer a) zusteht und du sie b) für den Verkauf über eine Plattform brauchst. 

Dies ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Wende dich bei Zweifeln oder konkreten Fragen bitte immer an deinen Steuerberater, dein Finanzamt oder deinen Anwalt. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer und Steuer-ID. Was ist was und was brauche ich?
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52 Kommentare zu „Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?“

  1. Hallo!
    Danke für diesen hilfreichen Artikel und die Erklärungen.
    So versteht man den Unterschied echt gut.

    Leider ist trotzdem noch ein weiteres Problem, dass Etsy nun automatisch neben den Transaktionsgebühren eine Umsatzsteuer berechnet. Als Kleinunternehmer ohne Ustr. ID zahle ich ja keine Umsatzsteuer voraus, weshalb ich diese ja auch nicht berechne.

    Kann man das irgendwie abstellen? Oder wie gehe ich damit nun am Besten um?

    Lg,
    Nadine

    1. Hallo Nadine,
      abstellen kannst du die Umsatzsteuer bei Etsy nicht.
      Die monatliche Abrechnung bei Etsy behandelst du einfach wie jede andere Rechnung auch. Du zahlst sie komplett und gibst sie auch komplett als Ausgabe an in der Steuererklärung.

      Berechnet Etsy dir am anderer Steller noch Umsatzsteuer?

      Liebe Grüße
      Andrea

      1. Hallo Andrea,

        ich stehe ganz am Anfang von Gewerbe, Etsy & co. Dein Blog ist wirklich super hilfreich, danke dafür! An die Frage von Nadine würde ich mich dranhängen. Du hast je geschrieben, dass man die von Etsy geforderte Umsatzsteuer bei der Steuererklärung einfach als Ausgabe mit angibt. Verstehe ich das richtig, dass ich diese 19% durch die Steuererklärung zurück bekomme, wenn ich die Umsatz- und Gewinngrenzen der Kleinunternehmerregelung einhalte? Also ich zahle sie sozusagen im Vorraus und bekomme das dann erstattet?

        Liebe Grüße

        1. Hallo Anne,
          vielen Dank erstmal!
          Als Kleinunternehmer bekommst du diese 19% nicht zurück.

          Kleinunternehmerregelung heißt, dass du keine Abrechnung der Umsatzsteuer machst. Dementsprechend wird von dir ausgegebene Umsatzsteuer auch nicht vom Finanzamt zurück gezahlt.

          Wenn du keine Umsatzsteuer-ID hast, bekommst du von Etsy eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Der gesamte Betrag geht als Ausgabe in deine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ein. Er reguziert also deinen Gewinn und dementsprechend deine Steuer. Aber du bekommst ihn nicht 1:1 wieder.

          Ich hoffe, das war verständlich.

          Viele Grüße
          Andrea

          1. Tolle Hilfe deine Erklärungen, vielen Dank dafür. Bin auch gerade sehr erschrocken, über die Abrechnung meines 1. Verkaufs Von 5,65€ Verkauf, 4,22 € Abzüge, von 1,48€ kann ich noch nicht mal den Versand bezahlen. LG Ines

          2. Hallo Ines,
            ich gehe davon aus, dass da noch andere Dinge wie offene Einstellgebühren abgezogen wurden. Sonst wäre das sehr viel.

            Kalkuliere deine Preise bitte ordentlich und rechne auch die Gebühren mit ein. Niemand hat etwas davon, wenn du deine Waren quasi verschenkst.

            LG
            Andrea

  2. Hallo!
    Super aufschlussreich erklärt. Vielen lieben Dank!
    Die einzige Info die mir noch fehlt ist, wie ist es eigentlich mit der Preisangabe in meinem Shop, wenn ich Kleinunternehmer bin und die USt-ID
    bekommen habe.
    Schreibe ich unter den Preis (nach wie vor), “Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.“, oder “inkl. MwSt.“?
    Bin da etwas durcheinander geraten.
    Liebe Grüße
    Mia

    1. Hallo,

      danke für das Lob.

      Die Umsatzsteuer-ID ändert nichts an deinem Status als Kleinunternehmer. Du schreibst also weiterhin, dass deine Preise ohne Mehrwertsteuer sind.

      Zumindest ist das mein Stand. Wenn du da absolut unsicher bist, würde ich aber entweder einen Rechtsanwalt oder Steuerberater befragen.

      Liebe Grüße
      Andrea

  3. Hallo,
    vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Da ich auch noch Anfänger in Bezug auf Gewerbe etc. bin, hätte ich auch noch eine Frage: Ich bin Kleinunternehmer und habe eine Ust-ID. Wenn ich dich richtig verstanden habe, MUSS ich diese ja im Impressum angeben, wenn ich sie beantragt habe. Bedeutet das dann bei etsy, dass ich auch als Kleinunternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, weil ich eine Ust-ID habe, die ich ja nun angeben MUSS? Oder gibt es da irgendeinen anderen Weg, denn nur wegen etsy eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben zu müssen, wäre ja unverhältnismäßig viel Aufwand.
    Vielen Dank schon mal für deine Antwort 🙂
    Grüße, Bianca

    1. Hallo Bianca,

      ja, genau das heißt es. Meistens lässt das Finanzamt aber gut mit sich reden und akzeptiert bei den vermutlichen Mini-Beträgen eine Erklärung einmal im Jahr.

      So mega viel Aufwand ist die Erklärung dann auch nicht.

      Viele Grüße
      Andrea

  4. Besel-Fodor Zsófia

    Hallo Andrea,

    vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen !!!

    Ich hätte auch eine Frage.
    Ich habe keinen Haupt und Nebenjob, deswegen möchte ich als Hobby bei Etsy meine selbstgebastelten Waren verkaufen.

    Soll ich eine Firma gründen oder nur ein Gewerbe anmelden ?
    Ich würde mich gerne an die IHK oder einen Steuerberater wenden aber ich sehe, man braucht einen Experten für Etsy.

    Aus den vielen Antworten sehe ich dass ein Kleinunternehmen auch nicht perfekt ist. Was soll ich Ihrer Meinung nach machen?

    Lg, Zsófia

    1. Hallo,
      Zuerst einmal würde ich recherchieren, ob Etsy die richtige Plattform ist. Dazu kann man einfach mal schauen, ob das Produkt dort überhaupt angeboten wird und ob es auch gekauft wird. Und wenn ja, zu welchem Preis. Manchmal sind die Preise so niedrig, dass es sich einfach nicht lohnt.
      Rein als Hobby etwas verkaufen geht in Deutschland nicht. Man braucht auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Den bekommt man beim Gewerbeamt. Der Status als Kleinunternehmer ist für den Anfang schon sinnvoll, da die Buchhaltung damit doch vereinfacht wird.

      Für weitere Fragen würde ich meine Facebook-Gruppe empfehlen: Etsy VerkäuferInnen.
      Da gibt es viele Leute, die gerne weiterhelfen.

      Viele Grüße und viel Erfolg
      Andrea

  5. Moin!

    Reicht es wenn ich in meiner EÜR einfach als Einnahmen die Beträge addiere, die Etsy mir überweist? Und dann als Ausgaben die Beträge, die Etsy mir manchmal vom Konto abbucht? So könnte ich dieses kompliszierte System von Etsy mit den ganzen Gebühren ignorieren.

    Danke für deine Mühe!!

    1. Moin,
      halb richtig.
      Als Einnahmen musst du die Beträge rechnen, die die Kunden an dich zahlen (also deine Rechnungsbeträge). Unabhängig davon, was Etsy dir tatsächlich überweist.
      Die Ausgaben für Etsy ermittelst du aus den Rechnungen, die du von Etsy bekommst.

      Ist das verständlich?

      Viele Grüße
      Andrea

  6. Hallo Andrea,

    erstmal vielen Dank für die hilfreichen Informationen rund ums Thema Etsy Shop eröffnen! Deine Blogposts haben mir sehr gut weitergeholfen!

    Ich habe nun endlich eine Steuernummer vom Finanzamt erhalten, aber ich kann sie nicht bei Etsy hinterlegen. Ich bin als Kleinunternehmer gemeldet und habe keine Ust-ID. Unter dem Feld „Rechtliche und steuerliche Informationen“ und dann „Deine Steuernummer“ kann ich nur eine Ust-ID eingeben, etwas anderes wird nicht akzeptiert. Meine Steuernummer sieht so aus: 123/4567/8901.

    Weißt Du mehr darüber bzw. wie ich sie richtig hinterlegen kann?
    Vielen Dank!

    Schöne Grüße
    Dani

    1. Hallo Dani,

      danke für das Lob. Es ist immer schön zu hören, dass diese Posts auch wirklich weiterhelfen.

      Bei Etsy kannst du tatsächlich nur die USt-ID hinterlegen. Deine Steuernummer gehört auf die Rechnung, die du an deine Kunden schreibst.

      Was du für Etsy brauchst, ist die Bescheinigung nach §22f UStG. Dazu gibt es online ein Formular und du kannst sie darüber beantragen. Oder du lädst dir das Formular runter, füllst es aus und schickst es per Mail an dein zuständiges Finanzamt. Die Antwort kann leider etwas dauern.
      Die Bescheinigung lädst du dann auf der gleichen Seite hoch, wo du auch die USt-ID eintragen kannst. Darunter ist ein Feld „Dokumente hochladen“, da gehört die hin. Auch wenn der Text daneben anders klingt.

      Viele Grüße und viel Erfolg bei Etsy!
      Andrea

  7. Hallo Dani!
    Deine Infos sind Gold wert, vielen, vielen Dank!
    Etsy hat mich aufgefordert, meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzutragen.
    Bisher benötigte ich keine, möchte nun aber eine beantragen. Eigentlich ist das ja ganz easy.
    Nachdem ich das Online Formular („Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ausgefüllt habe erschien aber folgende Nachricht:

    Ihr Antrag führte zu folgendem Ergebnis:
    Die Verarbeitung Ihrer Eingabedaten war nicht erfolgreich. Dem Bundeszentralamt für Steuern liegen zu der angegebenen Steuernummer (noch) keine Informationen über die umsatzsteuerliche Erfassung bei Ihrem Finanzamt vor.

    Ich habe meine Steuernummer auf jeden Fall korrekt eingetragen und weiß gerade nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Hast du eine Idee, wieso die Beantragung nicht klappen könnte?
    Danke im Voraus:)
    Annika

  8. Liebe Andrea,

    vielen Dank für deinen tollen Infos rund um Etsy. Mein Shop mit digitalen Downloads (Kunst) steht bereits in den Startlöchern. Ich habe beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch eine Ust-IdNr. beantragt, trotz Kleinunternehmerregelung und warte nun schon seit mehreren Wochen auf diese Nummer. Eine neue Steuernummer habe ich jetzt bekommen.

    Ich frage mich dennoch, ob es überhaupt sinnvoll war, die Ust-IdNr. zu beantragen. Ich habe vor, lediglich zu verkaufen und werde diese Nummer, abgesehen davon, sie auf der Rechnung anzugeben, eigentlich gar nicht nutzen. Trage ich sie bei Etsy unter Finanzen, primäre Steuernummer ein, erhalte ich Netto-Rechnungen von Etsy und muss, wie ich von dir gelesen habe, Umsatzsteuervoranmeldungen für geringe Einstellgebühren etc. erstellen. Nicht gerade wünschenswert!

    Etsy selbst schreibt jedenfalls neben dem Feld Ust-IdNr. ein „Optional“ und deshalb frage ich mich, ob man als Kleinunternehmer die Nummer hier nicht eintragen sollte? Einfach um den Nettorechnungen zu entgehen.
    In den AGBs und dem Impressum muss sie dennoch stehen, da bin ich mir sicher.

    Wie ist deine Meinung dazu?

    Liebe Grüße
    Stefan

    1. Hallo Stefan,

      grundsätzlich gilt: wenn du die USt-ID hast, musst du die auch eintragen bei Etsy. Sie muss nämlich im Impressum genannt werden und das geht nur, wenn du sie bei Zahlkonto hinterlegst.

      Die Umsatzsteuer-Geschichte ist nicht so aufwendig und schwierig, wie es auf den ersten Blick klingt. Solange du die USt-ID nur für die Verkäufe über Etsy nutzt, musst du alle drei Monate die Summe der Gebühren von Etsy eintragen und darauf die Umsatzsteuer nachzahlen. Und zusammen mit deiner Steuererklärung muss dann nochmal die Umsatzsteuererklärung kommen, bei der du dann die Summe für das ganze Jahr eintragen musst.

      Aktuell sieht es danach aus, dass du zum 1.7. so oder so die USt-ID für Etsy brauchen wirst. Ebay verlangt das und vermutlich werden andere Marktplätzte nachziehen. Das wird dann vermutlich die Bescheinigung nach §22f UStG ersetzen (Nachweis, dass man steuerlich erfasst wird beim Finanzamt).

      Viele Grüße
      Andrea

  9. Liebe Andrea,

    ich bin seit 2015 Verkäuferin auf Etsy und habe immer noch den Kleinunternehmerstatus. Es heißt ja man verliert den Kleinunternehmerstatus nicht automatisch wenn man eine USt-ID hat, aber ist es nicht so, dass ich dann zwingend 19% MwSt. auf meine Artikel aufschlagen muss, und diese vierteljährlich ans Finanzamt überweisen, sowie die Steuererklärung vierteljährlich machen muss? Wenn das so ist, dann befürchte ich, dass sich der Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, gar nicht mehr lohnen werden.

    Liebe Grüße
    Nele

    1. Liebe Nele,

      die USt-ID und die Pflicht zum ausweisen der Umsatzsteuer haben tatsächlich nichts miteinander zu tun. Du kannst eine USt-ID haben und trotzdem Kleinunternehmer sein. Umgekehrt kannst du umsatzsteuerpflichtig sein und keine USt-ID haben.

      Also nein, du musst keine 19% Umsatzsteuer auf deine Artikel aufschlagen und die dann ans Finanzamt abführen nur weil du diese Nummer beantragst. Aber stell bitte klar, dass du Kleinunternehmer bleiben willst beim Antrag!

      Was du machen musst, wenn du auf Etsy verkaufst oder allgemein im EU-Ausland einkaufst und dabei die USt-ID angibst: du musst die Umsatzsteuer für diese Einkäufe selbst an Finanzamt zahlen. Dazu wirst du anfangs vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen. In dieser erklärst du, wie viel du im EU-Ausland eingekauft hast (dazu zählen auch Etsy-Gebühren) und darauf zahlst du dann 19% Umsatzsteuer. Am Ende des Jahres musst du dann nochmal eine reguläre Umsatzsteuererklärung machen und da final erklären, wie hoch die Beträge jetzt waren.

      Solltest du nur für Etsy eine USt-ID beantragen wollen weil dir irgendwer erklärt hat, dass Etsy die bestimmt auch will: lass es! Etsy will laut Aussage des Supports keine USt-ID von deutschen Verkäufern verlangen.

      Ich hoffe, das hilft dir.
      Liebe Grüße
      Andrea

      1. Hallo,
        bedeutet das, dass ich auf alle Waren, welche ich im EU-Ausland beziehe Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss? Ich kaufe viel aus Amazon und dann wäre das ja oft der Fall.

  10. Liebe Andrea,

    Dein Blog ist unglaublich hilfreich! !vielen Dank für die hilfreichen Informationen rund ums Thema Etsy Shop! ich bin ab jetzt auch Kleinunternehmer mit USt-ID und verkaufe nur über Etsy. Du schreibst, dass die Umsatzsteuer-Geschichte nicht so aufwendig und schwierig ist- kannst mir vielleicht sagen wo ich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Summe der Gebühren von Etsy eintragen muss (das Formular ist für mich unübersichtlich?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Liebe Liliana,

      in der Voranmeldung musst du die Zeile 42 ausfüllen. Das findest du bei im Formular bei Elster.de unter Punkt 5 „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“.
      In Feld 84 kommt die Summe der Rechnungen von Etsy (und allen anderen Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland) hinein. In Feld 85 dann die geschuldete Steuer, also 19% von der Summe in Feld 84.
      Diese Angaben gelten für 2021, das kann sich eventuell in Folgejahren ändern.

      Für die Umsatzsteuererklärung (2021) ist es Punkt 9 des Hauptvordruck (USt 2A) „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“ und da dann die Felder 877 und 878 in der Zeile 101.

      Liebe Grüße
      Andrea

  11. Liebe Andrea,

    und noch kurz zu deiner Antwort an Nele von 4.5.21
    du schriebst :
    „Was du machen musst, wenn du auf Etsy verkaufst oder allgemein im EU-Ausland einkaufst und dabei die USt-ID angibst: du musst die Umsatzsteuer für diese Einkäufe selbst an Finanzamt zahlen. Dazu wirst du anfangs vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen müssen. In dieser erklärst du, wie viel du im EU-Ausland eingekauft hast (dazu zählen auch Etsy-Gebühren) und darauf zahlst du dann 19% Umsatzsteuer. “

    ES BEUDETET DANN : wenn ich was im EU-Ausland einkaufe muss ich den Verkäufer mein USt-ID mitteilen und ich werde von ihm Netto Rechnung bekommen? Und die Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen und an Finanzamt in DE 19% Umsatzsteuer bezahlen, richtig ?

    und wie sieht es aus mit Einkäufe aus England. Neulich habe ich was aus England bestellt und musste Mehrwertsteuer +Zoll bezahlen . Muss ich davon was an Finanzamt in DE abführen?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    1. Zur ersten Frage: richtig. Das behandelst du genauso wie die Rechnung von Etsy.

      Zur zweiten Frage: England ist nicht mehr in der EU. Damit kommt hier nicht das gleiche Verfahren zum tragen (Reverse Charge). Als Kleinunternehmer nimmst du die Ausgaben für Mehrwertsteuer und Zoll einfach zu deinen Ausgaben und führst sie entsprechend in deiner Steuererklärung auf. Ans Finanzamt musst du nicht nochmal etwas abführen, das wurde ja schon eingezogen.

  12. Hallo Andrea
    Ist das immer noch aktuell das Etsy jetzt doch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab 01.07 für Kleinunternehmer verlangt? Habe jetzt allerdings vor einigen Wochen eine beantragt und warte noch auf die Zustellung.
    Wenn ich Material für meinen Etsyshop bestelle aus der EU, muss ich dann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben oder kann ich auch einfach ohne bestellen, selbst wenn ich eine habe? Weil ich möchte nur für Etsy die Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen und nicht mit für die anderen Einkäufe.Wie gebe ich die Einkäufe ( nicht von Etsy)dann in der EÜ an und wie die Etsy Gebühren ?
    Gruß Sandra

    1. Hallo Sandra,

      ja, es ist immer noch aktuell, dass Etsy sie erst ab 10.000 EUR Umsatz im EU-Ausland haben will.
      Sobald du sie hast, musst du sie bei Etsy aber auch eintragen (§5 TMG).

      Bei Einkäufen im EU-Ausland musst du die Nummer nicht angeben. Du bekommst dann die ganz normale Rechnung mit entsprechender Mehrwertsteuer. Diese Rechnungen tauchen in der Umsatzsteuervoranmeldung nicht auf.

      Für die Etsy-Gebühren:
      In der Voranmeldung musst du die Zeile 42 ausfüllen. Das findest du bei im Formular bei Elster.de unter Punkt 5 „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§13b UStG)“.
      In Feld 84 kommt die Summe der Rechnungen von Etsy (und allen anderen Netto-Rechnungen aus dem EU-Ausland) hinein. In Feld 85 dann die geschuldete Steuer, also 19% von der Summe in Feld 84.
      Diese Angaben gelten für 2021, das kann sich eventuell in Folgejahren ändern.
      Solltest du die USt-ID auch bei Einkäufen angeben, rechnest du diese Beträge einfach zu den Etsy-Gebühren dazu.

      Viele Grüße
      Andrea

  13. Hallo Andrea
    Ich habe noch eine Frage zur EÜR. Etsy zählt ja die Versandkosten zu den Einnahmen bzw.Umsatz.Wie gehe ich dann mit den Versandkosten um die ich bei der Post bezahle, um die Artikel zu versenden.Muss ich die in der EÜR dann als Betriebskosten eintragen , oder habe ich da einen Denkfehler?
    Gruß Sandra

  14. Liebe Andrea,

    vielen Dank für die ganzen Hinweise und Ausführungen von dir.
    Das ist echt super hilfreich.
    Ich möchte einen etsy Shop eröffnen und bin mir aber unsicher wegen der USt-ID. Du hattest weiter oben mal geschrieben, dass du nicht dazu raten würdest eine zu beantragen nur wegen etsy. Ist das immer noch der Fall? Verlangt etsy auch weiterhin keine USt-ID bei Kleinunternehmen?
    Ich bin mir total unsicher ob ich eine beantragen soll oder nicht.
    Wenn ja, würde ich es nur für etsy machen, dass ich einen Shop eröffnen kann.

    Vielen lieben Dank für ein Update hierzu.

    Liebe Grüße
    Tina

    1. Liebe Tina,

      aktuell verlangt Etsy nach wie vor erst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei über 10.000 EUR Umsatz. Ich würde allerdings trotzdem raten, direkt eine mit zu beantragen. Über kurz oder lang wird Etsy umstellen und diese Nummer sofort verlangen. So viel mehr Arbeit macht es auch nicht und du bist auf der sicheren Seite.

      Liebe Grüße
      Andrea

  15. Hallo Andrea
    Ich bin gerade dabei die Umsatzsteuer Voranmeldung für die Etsy Gebühren auszufüllen.Sind das wirklich nur die Nummern 84 und 85 ? Muss der Name Etsy auch irgendwo eingetragen werden und müssen da auch schon Angaben über meinen Gewinn gemacht werden?
    Gruß Sandra

  16. Vielen Dank für deine wirklich sehr informativen Seiten. Sie haben mir schon so oft geholfen:-)
    Ich habe heute bei meinem Finanzamt angerufen wegen der UST-ID für Etsy. (Ich verkaufe nur in D) Hier war es ebenfalls wieder so, dass mir gesagt wurde, ich bräuchte doch mit Kleinunternehmerregelung keine. Doch! Für Etsy, meinte ich. Auf meine Frage hin, ob dann irgendwelche Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig wären, meinte er nein. Die Steuererklärung und EÜR reicht. Echt seltsam, dass es so viele unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Das verwirrt mich nun echt.
    Viele Grüße Carolin

    1. Finanzämter sind toll….

      Bitte schriftlich vom Finanzamt geben lassen, dass denen die jährliche Steuererklärung, EÜR und Umsatzsteuererklärung reicht. Ansonsten müsste aber auch im entsprechenden Schreiben mit der USt-ID drin stehen, ob und wie oft man diese Voranmeldung machen muss.

      Viele Grüße
      Andrea

  17. Hallo Liebe Andrea,

    einen tollen Blog hast du-kompliment.

    Ich habe eine kurze Frage. Und zwar hab ich 2020 angefangen auf etsy zu verkaufen. Ich habe bisher noch keine Umsatzsteuer ID hinterlegen müssen, da ich noch als Kleinunternehmer gelte und die Grenze von 22000€ noch nicht erreicht habe.
    Was passiert denn mit der „Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren“? Und warum wird mir diese überhaupt berechnet?
    Werden diese direkt von Etsy an das Finanzamt abgeführt? Ich habe da nie eine Info von etsy bzw vom Finanzamt bekommen.
    Da ich ja als kleinunternehmer gelte muss ich keine Umsatzsteuer bezahlen.

    Vielen Dank schon mal:)

    Liebe Grüße
    Maria

    1. Hallo Maria,

      danke erstmal 🙂

      Etsy berechnet dir Umsatzsteuer auf Verkäufergebühren (etc.), eben weil die Kleinunternehmer bist und keine UST-ID hinterlegt hast. Etsy führt die dann direkt ans Finanzamt ab.

      Als Kleinunternehmer gilt eben nicht, dass du keine Umsatzsteuer bezahlen musst. Das muss im wesentlichen jeder, egal welchen Unternehmerstatus und ob Unternehmer oder Privat. Als Kleinunternehmer brauchst (bzw. darfst) du keine Umsatzsteuer einnehmen, bekommst aber auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

      Liebe Grüße
      Andrea

      1. Vielen Dank für deine super schnelle Antwort.
        Das heißt dass Etsy bei meinem örtlichen Finanzamt Steuern für mich abgeführt hat und diese auf meinem Namen quasi im Plus stehen?
        Oder hab ich das falsch verstanden?

        Liebe Grüße
        Maria

        1. Nein. Das heißt, dass Etsy Umsatzsteuer, die von dir eingenommen wurde, brav an das Finanzamt abgeführt hat. Das wird nicht „für dich“ gemacht sondern Etsy tut das für sich selbst. Dementsprechend ist da auch kein Plus bei deinem Namen.

  18. Hallo Andrea,
    vielen Dank für deine wertvollen Tipps und die hilfreichen Antworten, die du hier gibst.

    Ich bin noch am Anfang und Kleinunternehmerin mit Ust-ID.
    Da ich die Ust-ID. habe, muss ich sie auch bei etsy angeben und somit eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Ich verliere meinen Kleinunternehmerstatus dadurch nicht. Soweit so gut.
    Viele bekommen sicher einen Schreck (ich auch), denn Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer passen ja eigentlich nicht zusammen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Umsatzsteuervoranmeldung aber halb so wild und lediglich notwendig, da etsy ein Unternehmen im EU-Ausland ist.
    In der Umsatzsteuervoranmeldung gibt man die Etsy Netto-Gebühren an und führt 19% Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Genau so läuft das auch bei Einkäufen (für Materialen etc.) im EU Ausland.
    Kauft man Materialien außerhalb der EU ein, werden diese Einkäufe (incl. Mwst und ggf. Zollgebühren) als ganz normale Ausgaben in der EÜR verbucht und tauchen nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung auf.
    Habe ich das so richtig verstanden?

    Viele Grüße!
    Annika

  19. Hallo.
    Ich habe nicht ganz verstanden, was Gebühren betrifft.
    Ich bin Umsatzsteuerpflichtig. Da ich meine USt-IdNr zu meinem Konto hinzugefügt habe wird auf Verkaufsgebühren keine Umsatzsteuer berechnet.
    Meine Frage ist: Muss ich 19% aus Gebühren raus ziehen oder auf die Gebühren berechnen?
    Mit anderen Worten, sind in der Rechnung Bruttogebühren oder Nettogebühren?

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