Seit dem 1.1.2015 gilt, dass innerhalb der EU die Umsatzsteuer für digitale Artikel zum sofortigen Download vom Land des Käufers bestimmt wird. In Deutschland also derzeit 16%, in Österreich 20% etc.
Als Verkäufer musst du diese Umsatzsteuer dann im jeweiligen Land anmelden.
Dein Status als Kleinunternehmer gilt nur innerhalb Deutschlands. Du musst also trotzdem in allen anderen EU-Ländern, in die du etwas verkauft hast, die Umsatzsteuer abführen. Dafür gibt es eine zentrale Stelle namens MOSS (Mini One-Stop-Shop), bei der du vierteljährlich die Anmeldung der Beträge durchführen musst.
Anfangs gab es dafür keine Untergrenze, du musstest das ab dem 1. Cent tun. (Inzwischen gibt es eine Untergrenze, siehe unten)
Wichtig ist, dass dem Käufer auch die jeweils richtige Umsatzsteuer angezeigt wird. Also 16% in Deutschland, 20% in Österreich etc.
Und: das gilt nicht nur für Verkäufer innerhalb der EU sondern für alle, die in die EU hinein verkaufen.
Hallo,
toller Beitrag, vielen Dank für die Informationen.
Ich habe bei der Moss Stelle nachgelesen und sehe immer noch nicht durch als Kleinunternehmer.
Bedeutet es, das wenn man in der Moss Untergrenze bleibt, aber dennoch das man die Umsatzsteuer im eigenen Land (Deutschland) anmelden und abführen muss ?
Sehe nicht wie das so richtig funktionieren soll. Was muss man dann machen als Kleinunternehmer ?
Wegen der Steuererklärung. Weil das ja wieder was anderes ist, wie die Umsatzsteuer Voranmeldung.
Danke im Voraus.
Viele Grüße Sandra
Hallo Sandra,
nach meinen Verständnis (Achtung, keine Beratung, ich bin kein Steuerberater!) heißt es für dich als Kleinunternehmer: Solange du unter der Kleinunternehmergrenze in Deutschland bleibst, musst du keine Umsatzsteuer abführen. Weder nach Deutschland noch in ein andere EU-Land.
In der Steuerklärung steht dementsprechend eine 0 für die vereinnahmte Umsatzsteuer aus diesen Verkäufen.
Viele Grüße
Andrea