Seit dem 1.1.2015 gilt, dass innerhalb der EU die Umsatzsteuer für digitale Artikel zum sofortigen Download vom Land des Käufers bestimmt wird. In Deutschland also derzeit 16%, in Österreich 20% etc.
Als Verkäufer musst du diese Umsatzsteuer dann im jeweiligen Land anmelden.
Dein Status als Kleinunternehmer gilt nur innerhalb Deutschlands. Du musst also trotzdem in allen anderen EU-Ländern, in die du etwas verkauft hast, die Umsatzsteuer abführen. Dafür gibt es eine zentrale Stelle namens MOSS (Mini One-Stop-Shop), bei der du vierteljährlich die Anmeldung der Beträge durchführen musst.
Anfangs gab es dafür keine Untergrenze, du musstest das ab dem 1. Cent tun. (Inzwischen gibt es eine Untergrenze, dazu gleich mehr)
Wichtig ist, dass dem Käufer auch die jeweils richtige Umsatzsteuer angezeigt wird. Also 16% in Deutschland, 20% in Österreich etc.
Und: das gilt nicht nur für Verkäufer innerhalb der EU sondern für alle, die in die EU hinein verkaufen.
Hallo,
toller Beitrag, vielen Dank für die Informationen.
Ich habe bei der Moss Stelle nachgelesen und sehe immer noch nicht durch als Kleinunternehmer.
Bedeutet es, das wenn man in der Moss Untergrenze bleibt, aber dennoch das man die Umsatzsteuer im eigenen Land (Deutschland) anmelden und abführen muss ?
Sehe nicht wie das so richtig funktionieren soll. Was muss man dann machen als Kleinunternehmer ?
Wegen der Steuererklärung. Weil das ja wieder was anderes ist, wie die Umsatzsteuer Voranmeldung.
Danke im Voraus.
Viele Grüße Sandra
Hallo Sandra,
nach meinen Verständnis (Achtung, keine Beratung, ich bin kein Steuerberater!) heißt es für dich als Kleinunternehmer: Solange du unter der Kleinunternehmergrenze in Deutschland bleibst, musst du keine Umsatzsteuer abführen. Weder nach Deutschland noch in ein andere EU-Land.
In der Steuerklärung steht dementsprechend eine 0 für die vereinnahmte Umsatzsteuer aus diesen Verkäufen.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
danke für diese ausführliche Erklärung. Ich habe bei Etsy bisher keine offizielle Aussage dazu gefunden, wer Vertragspartner bei digitalen Download Verkäufen ist.
Wenn ich tatsächlich an Etsy verkaufe, dann wäre dies doch ein Verkauf nach Irland und somit nicht mehr von der deutschen Kleinunternehmer Regelung abgedeckt. Müsste ich dann nicht Etsy eine Rechnung mit „Reverse Charge“-Verfahren ausstellen? Dafür bräuchte ich jedoch wiederum eine UstIdNr. die mich dann auch zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ?!
viele Grüße,
Maren
Hallo Maren,
Etsy sieht sich selbst nicht als Reseller, auch wenn sie sich so verhalten. Dazu hatte ich schon die ein oder andere Diskussion mit dem Support. Es steht halt nur zwischen den Zeilen und das grundsätzliche Verhalten ist das eines Resellers.
Da Etsy dem Endkunden die Dateien zusammen mit einer Rechnung mit Etsy als Vertragspartner schickt, müsste dein Vertragspartner Etsy sein. Du kannst als Kleinunternehmer auch über Grenzen hinweg Kleinunternehmer bleiben. Dann brauchst du auch Etsys USt-ID nicht.
Wenn du das Reverse-Charge-Verfahren nutzen willst, dann brauchst du eine USt-ID. Die von Etsy findest du unten auf den monatlichen Gebührenrechnungen. Und ja, wenn du eine USt-ID hast, musst du die Voranmeldung machen. Weil du ja noch die Gebühren von Etsy versteuern musst als Kleinunternehmer.
Viele Grüße
Andrea
Hallo,
ganz lieben Dank für diesen super Beitrag. Kann ich die bereits abgeführte Steuer von Etsy dann für mich geltend machen. Ich habe ja mein Produkt somit schon einmal besteuert. Das müsste ich dann doch bei meiner Steuererklärung wirkend machen können oder? Es ist mein erstes Jahr indem ich verkaufe und ich finde das alles recht verwirrend.
Vielen Dank für deine Hilfe schon mal =)
Liebe Grüße Lisa
Hallo,
nein, die von Etsy abgeführte Steuer taucht bei dir nicht auf in der Steuererklärung. Deine Einnahmen ist der von dir festgelegte Kaufpreis für die Dateien, nicht das, was Etsy dafür letztlich vom Endkunden nimmt. Deine Ausgaben sind die Gebühren die Etsy dir berechnet.
Liebe Grüße
Andrea
Liebe Andrea,
Vielen Dank für den tollen, verständlichen Artikel!
Ich habe eine Frage: wenn ich an Etsy verkaufe und Etsy als Reseller an die Endkunden, dann bin ich doch ein B2B und nicht B2C und dann gilt MOOS sowieso nicht, oder? Und kann man hier überhaupt von Verkaufen von Produkten an Etsy sprechen, oder ist es eher wie bei e-Books bei Amazon, dass man die Nutzungsrechte an digitalen Werken verkauft?
Viele Grüße
Natalie
Liebe Natalie,
die genaue Definition des Verkaufs von digitalen Dateien zum sofortigen Download bei Etsy ist schwierig. Sie verhalten sich insofern als Reseller, als dass sie ja für einen das Thema Umsatzsteuer übernehmen, der Kunde von ihnen die Rechnung bekommt und man eigentlich erst mit dem Kunden zu tun hat, wenn es Probleme gibt. Aber sie selbst sehen sich nicht als Reseller.
Rein formal wäre es B2B und damit geht es nicht über MOSS bzw. ab 1.7. OSS.
Und ja, es ist vermutlich wie bei e-Books und es wird nur das Nutzungsrecht verkauft, das Urheberrecht bleibt bei dir.
Viele Grüße
Andrea
Hey Andrea, danke für den Beitrag 🙂
hätte noch eine zusätzliche Frage.
Bei der Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe) bei dem besonderen Besteuerungsverfahren MOSS setz ich dann quasi ein Kreuz?
Liebe Grüße
Christina
Hallo,
ich vermute, du hast das schon gemacht inzwischen. Trotzdem aber noch die Antwort:
Bei Kleingewerbe kommst du normalerweise nicht über die Grenzen, bis zu denen du einfach im eigenen Land versteuern kannst.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo ein super Beitrag ich bin gerade dabei mir alles aufzubauen. Meine Frage ist nun, erstellt ihr dann eure eigenen Rechnungen für die Buchführung ohne die Umsatzsteuer und schickt diese auch nochmal an die Käufer? Denn durch die eigens erstellten Rechnungen von Etsy wirkt es ja so als würde man die Umsatzsteuer berechnen?
Vielen Dank!
Hallo,
nein, bei digitalen Artikeln zum sofortigen Download bekommst der Käufer die Rechnung von Etsy.
Für die eigene Buchhaltung wird eine monatliche Sammelrechnung an Etsy erstellt über die verkauften Artikel. (die ist nur für die Buchhaltung, muss nicht abgeschickt werden).
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
ich bin dabei meinen neuen Etsy Shop aufzufüllen… Ich verkaufe Wandbilder fürs Kinderzimmer, einmal als digitale Datei oder als physisches Produkt. Das soll dann über einen print on demand Anbieter automatisiert nach dem Print an den Kunden geschickt werden. Nun frage ich mich ob ich beide Artikel, also den digitalen UND den print Artikel in EIN gemeinsames Listing packen soll. Viele US Shops halten das getrennt; bei deutsch Shops (auch wegen der Personalisierung denke ich ) sind die Varianten eher in einem Artikel untergebracht. Ich weiß wirklich nicht was besser ist…??? Wie siehst du das?
Danke
Gruß
Inga
Hallo Inga,
ich würde das aufgrund des Verkäuferstars getrennt halten. Du musst den Versand belegen können außer bei direktem Download. Du kannst leider keine Variante anbieten, bei der du einmal die Datei zum Download hinterlegst und einmal die Druckversion und der Kunde dann wählen kann. Du kannst also nur die Variante machen, dass du dem Kunden die Datei dann zumailst. Dann hast du aber für die Verkäuferstar-Wertung keine Sendungsnummer.
Erfahrungsgemäß ist es eh schon schwierig, Kunden wirklich klar zu machen, dass sie da jetzt gerade „nur“ etwas zum selbst ausdrucken bekommen. Wenn du beide Varianten in einem Angebot hast, wirst du mit Sicherheit Kunden haben, die das missverstehen (wollen).
Du kannst innerhalb von Artikeln auf andere Artikel verlinken. Ich würde daher die Druck-Version und die Download-Version als einzelne Artikel einstellen und untereinander verlinken.
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
erst einmal danke für die vielen nützlichen Tipps.
Ich hätte eine Frage zum Anbieten von digitalen Downloads bei etsy (ich habe zu meiner Frage nichts im www gefunden und vom Support keine brauchbare Antwort erhalten).
Bei etsy ist eine Liste aufgeführt, aus welcher ersichtlich wird, an welche Länder die Umsatzsteuer von etsy direkt abgeführt wird, wenn man digitale Dateien verkauft.
Aber was ist, wenn jemand z. B. aus den USA eine Datei kauft??? Die USA sind z. B. nicht mit in der Liste genannt. Eine Auswahl, wohin ich die digitalen Dateien verkaufen möchte – oder eben auch nicht, gibt es ja leider nicht.
Hast Du eine Idee wie sich das dann verhält zwecks Rechnung, Umsatzsteuer etc.?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Ute
Hallo Ute,
bei digitalen Dateien kann es dir eigentlich egal sein, wohin sie letzten Endes gehen. Du verkaufst im Endeffekt an Etsy und Etsy verkauft dann weiter und muss sich auch um die Umsatzsteuer kümmern. Daher schreibst du auch keine Rechnung an den Endkunden sondern stellst deine Rechnung quasi an Etsy (braucht man nicht abschicken).
Also, dein Kunde bei digitalen Downloads ist Etsy Ireland. Ob Etsy dann an jemanden in den USA, Japan, Frankreich, Österreich oder Deutschland verkauft, ist völlig egal für dich.
Grundsätzlich wäre das mit der Umsatzsteuer aber so oder so nur innerhalb der EU interessant. Kunden aus allen anderen Ländern würden eh eine Rechnung ohne Umsatzsteuer von dir bekommen, würdest du direkt an sie verkaufen.
Ich hoffe, das hilft weiter.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
da meine „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger“ jetzt bald abgelaufen wäre, habe ich vorsichtshalber schon einmal beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID beantragt.
Ich verkaufe bei Etsy ausschließlich Strickanleitungen als digitale Downloads. Wenn ich nun bei Etsy die Umsatzsteuer-ID hinterlege, muss ich dann selber bei Auslandsverkäufen die Umsatzsteuer ins jeweilige Land abführen oder macht das weiterhin Etsy als Zwischenhändler?
Die Rechnungen die ich selber von Etsy bekomme (mit Einstellgebühren, etc.) kommen dann ohne Ust.? Also müsste mein Steuerberater diese Rechnungen bekommen, um die Ust. an das Finanzamt zu zahlen?
Ganz liebe Grüße
Andrea
Hallo,
nein, Etsy tritt nach wie vor als Zwischenhändler auf, führt also auch für dich die Umsatzsteuer ins jeweilige Land ab.
Die Rechnung von Etsy bekommst du dann ohne ausgewiesene USt, diese Beträge müsste dein Steuerberater also ans Finanzamt melden und dann auch zahlen.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
vielen Dank für Deine tolle Seite und Hilfestellung!
Eine Frage habe ich leider immer noch. Ich bin gerade dabei alles für den Steuerberater zusammenzusuchen.
Da ich nur „digitale Downloads“ anbiete, habe ich für die Einnahmen jetzt jeweils eine Rechnung an Etsy über die Einnahmen geschrieben. Diese wird ja nicht abgeschickt und ist praktisch nur für die eigene Buchhaltung, oder? Für die Ausgabenseite habe ich die Rechnungen von IT-Recht, für Druckerpatronen, etc. zusammengesucht. Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich die UST.-Rechnungen die ich von Etsy erhalte auch aufführen muss. Die ganzen Einstellgebühren, etc. wurden doch eigentlich schon vor der Auszahlung abgezogen?
(Eine Umsatzsteuer-ID habe ich erst Anfang nächsten Jahres. Somit muss ich in diesem Jahr noch keine Vorsteuer anmelden.)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße – Andrea
Hallo Andrea 🙂
Wenn man es genau betrachtet, sind deine Einnahmen bei Etsy das, was auf deinem Zahlungskonto bei Etsy eingeht und nicht das, was Etsy dir aufs Konto überweist. Die abgezogenen Gebühren stellt Etsy dir mit der USt-Rechnung (oder genauer Gebührenrechnung) in Rechnung.
Der richtige Weg ist daher:
Rechnung an Etsy schreiben über die Beträge, die auf deinem Zahlkonto eingehen.
Rechnung von Etsy über die abgezogenen Gebühren für die Ausgabenseite nutzen.
Viele Grüße
Andrea
Hallo , ich passe jetzt hier nicht so richtig rein, da ich Holzdeko produziere und vertreibe. Wir sind eine GmbH und müssen somit UST ausweisen. Wenn mein Umsatz insgesamt noch unter 10.000 Euro ist, muss ich trotzdem ausweisen. Ich schreibe allen Kunden eine Extra-Rechnung, in der die MWSt steht, die ich dann auch abführe? Ich habe jetzt Zweifel, ob das nicht Etsy machen müsste. Beim Buchen steht immer 0,00 in der Etsy Rechnung. Welche Art Dienstleistung ist das wenn ich bei Lexoffice nur Dienstleister mit 19% angezeigt bekomme – Drittland ist doch nicht Irland? Ich führe die Mehrwertsteuer 19% ab von dem was mir Etsy überweist aber auf die vollen Brutto-Beträge und kann somit auch Mehrwertsteuer 19% auf die Etsy-Gebühren Rechnung verbuchen?
Hallo,
ich versuche mal, die Frage soweit auseinander zu kriegen, dass ich sie verstehe.
1) Ich gehe davon aus, dass ihr eine USt-ID bei Etsy angegeben habt.
2) Etsy hat den Hauptsitz in Irland. Das ist ein EU-Land, damit greift bei angegebener USt-ID, dass Etsy euch Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren stellt. Damit geht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer auf den Rechnungsempfänger über. Das richtige Stichwort für Buchungen ist nicht „Drittland“ sondern „innergemeinschaftlich“.
3) Etsy vermittelt bei physischen Produkten nur den Verkauf, ist selbst aber nicht als Zwischenhändler involviert. Damit ist die Pflicht zur Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht bei Etsy. Die in deiner Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer führst du brav ans FA ab.
Hallo Andrea,
vielen Dank für diese tolle Seite! Beschäftige mich gerade neu mit dem Thema und habe eine Frage, hoffe sehr du kannst mir helfen – bin ziemlich verwirrt..
Ich verkaufe digitale Artikel auf Etsy und habe die USt-ID angegeben (+ mache KEINEN Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung).
Etsy tritt ja bei den Verkäufen als Zwischenhändler auf und führt die Umsatzsteuer in das jeweilige Land ab.
Bedeutet das, dass ich diesbezüglich keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt abführen muss? Immerhin bekomme ich die Rechnung von Etsy ja ohne ausgewiesene USt.
Vielen Dank & liebe Grüße!
Hallo,
soweit ich das verstanden habe und soweit das FA das bisher auch bei mir macht: auf die an Etsy verkauften Dateien musst du keine Umsatzsteuer zahlen. Das fällt auch unter Reverse Charge Verfahren. Du musst aber über die Zusammenfassende Meldung ans Finanzamt geben, dass du solche Reverse Charge Verkäufe hattest.
Liebe Grüße
Andrea