Ab Anfang Juli erschafft das Gesetz für faire Verbraucherverträge schließlich den digitalen Kündigungsbutton. Verbraucher sollen online geschlossene Verträge auch online kündigen können. Wer als Händler entsprechende Verträge anbietet, muss also Vorkehrungen im Online-Shop treffen, ganz nach den feinteiligen Vorgaben im Gesetz. Weitere Informationen gibt es hier
Wichtig sind aber auch die weiteren Anpassungen im Verpackungsgesetz.
Nicht nur wird die bisher in Bezug auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen bekannte Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID quasi auf sämtliche Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet (also insbesondere in Bezug auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen).
Sondern es kommt auch zu Anpassungen für den Handel auf Online-Marktplätzen und im Fulfillment. Betreiber von Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister müssen überprüfen, ob Händler ordnungsgemäß für LUCID registriert sind und ihre Systembeteiligungspflicht wahrnehmen. Ist das nicht der Fall, wird der Verkauf auf der Plattform gesperrt bzw. darf der Dienstleister nicht tätig werden.
In Bezug auf das Fulfillment ebenfalls neu: Der Auftraggeber gilt ab dem 1. Juli 2022 per Gesetz als verantwortlicher Hersteller der Versandverpackung. Bislang kann diese verantwortungsvolle Position je nach Fall auch noch in den Schoß des Dienstleisters fallen.